Minister Uwe Schünemann besucht die Versammlung der Kreisgruppe Hildesheim im Reservistenverband der Deutschen Bundes wehr e.V. und hält im Rahmen der sicherheitspolitischen Vortragsreihe einen Vortrag zur Zivil-Militärischen-Zusamenarbeit (ZMZ) im Katastrophenfall.

Zuvor durfte sich der Minister aber im beisein des Samtgemeindebürgermeisters aus Gronau Mertens (stehend links), des Wahlkreisabgeordneten Krumfuß (stehend rechts) sowie des Bürgermeisters aus Banteln, Harry Neise, ins Goldene Buch der Gemeinde eintragen. zum Vortrag:
Kommunikation im Katastrophenfall in der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdiensten usw.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Lassen Sie mich das mir gestellte Thema zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) im Katastrophenfall etwas weiter fassen. Im Kern geht es um die Frage: Welche Konsequenzen hat die veränderte Bedrohungslage seit 2001 auf das Einsatzprofil und Zusammenwirken der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie der Streitkräfte im Inland?
Meine Überzeugung ist - das wird Sie nicht überraschen: Die Bundeswehr wird auch im Inland in einem ganzheitlichen Konzept vernetzter Sicherheit an Bedeutung gewinnen. Mehr noch – sie ist mit ihren spezifischen Fähigkeiten unverzichtbar für eine effektive staatliche Sicherheitsvorsorge im Innern.
Seit dem Ende des Kalten Krieges hat sich das sicherheitspolitische Umfeld erheblich gewandelt. Nach der geostrategischen Wende, die durch den Zusammenbruch des Warschauer Paktes eingeleitet wurde, ist das Szenario einer territorialen Bedrohung der Bundesrepublik durch konventionelle feindliche Streitkräften zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.
Allerdings hat sich mit dem islamistischen Terrorismus in den letzten Jahren eine asymmetrische Bedrohung entwickelt, die uns vor schwer eingrenzbare Probleme stellt. Fremde Armeen kann man abschätzen, Vorwarnzeiten berechnen, Verteidigungsstrategien dagegen aufbauen. Nicht nur die Anschläge von New York, London und Madrid, auch eine Vielzahl kleinerer Attentate bis hin zu den gescheiterten Kofferbombenattentaten in den Regionalzügen nach Dortmund und Koblenz vom Juli 2006 kennzeichnen die neue Situation.
Die Vorhersagbarkeit solcher Ereignisse ist verschwindend gering. Deutschland ist längst nicht mehr nur Ruhe-, Rückzugs- oder Vorbereitungsraum, sondern auch potenzielles Anschlagsziel islamistischer Terroristen. Diese Bedrohungen stellen den Staat besonders im Bereich der Folgenbekämpfung vor besondere Herausforderungen:
Wie viel Zivil- und Katastrophenschutz müssen wir nun vorhalten, welche Szenarien sind denkbar?
Neben den bereits genannten Gefährdungspotentialen lässt sich auch aus den Statistiken der Versicherer eine deutliche Zunahme von Naturkatastrophen erkennen. Wir haben die Hochwasserkatastrophen an der Elbe 2002 und 2006 noch deutlich in Erinnerung. Stärke und Anzahl der Orkane nehmen zu. 2007 kam es wiederholt zu Extremwetterereignissen in Südniedersachsen. Anfang Oktober letzten Jahres ist hier im Landkreis Hildesheim erstmals in der Geschichte Niedersachsens außerhalb des bislang ausschließlich betroffenen Bezirks Lüneburg (Waldbrandkatastrophe, Eschede, Elbehochwasser) der Katastrophenfall festgestellt worden. Ob nun klimawandelbedingt oder nicht - vielen niedersächsischen Katastrophenschutzbehörden ist durch dieses Ereignis bewusst geworden:
Wetterbedingte Katastrophenlagen können prinzipiell überall im Lande auftreten. Die bisherigen Vorbereitungsaktivitäten auf einen theoretischen Fall können gar nicht ernst genug genommen werden. Zu möglichen Szenarien kommen zivilisationsbedingte Risiken hinzu, die von Produktion und Transport gefährlicher Güter ausgehen sowie kritische Infrastrukturen, deren Ausfall drohen könnte. Insgesamt steht der Bevölkerungsschutz vor großen Herausforderungen.
Erfreulicherweise verfügen wir in Deutschland bei Bund, Ländern und Kommunen über ein funktionierendes System zur Bewältigung von Großschadensereignissen. Es stützt sich im Wesentlichen auf bundesweit rund 1,7 Mio. ehrenamtliche Einsatzkräfte. Dazu zählen Einheiten des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft. Diese Einrichtungen betreiben unter anderem Sanitäts- und Betreuungszüge, Feldküchen, Fernmelde- und Wasserrettungszüge.
Eines der wichtigsten Standbeine des Katastrophenschutzes sind die kommunalen Feuerwehren. Aufgrund ihrer flächendeckenden Organisation und ihrer soziokulturellen Verankerung im Gemeinwesen sind dabei die Freiwilligen Feuerwehren von besonderem Gewicht.
Eine wichtige Klammer zwischen den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr ist der von beiden Bereichen betriebene Rettungsdienst sowie der qualifizierte Krankentransport. Im Katastrophenfall wird der Rettungsdienst in Kombination mit den Einsatzkräften der Sanitäts- und Betreuungseinheiten des Katastrophenschutzes koordiniert.
Zu den Katastrophenschutzeinsatzkräften im weiteren Sinne muss natürlich auch die Polizei gerechnet werden. Mit diesen genannten Einsatzkräften ist gewissermaßen die „Kerntruppe“ beschrieben. Sie hat eingetretene Katastrophenfälle unter der Steuerung der Katastrophenschutzbehörde zu bewältigen. Weitere Kräfte sind die des Bundes, die im Wege der Amtshilfe tätig werden. Hier ist das Technische Hilfswerk mit dem Schwerpunkt technische Rettung, Bergung und Logistik zu nennen. Hinzu kommt die Bundespolizei.
Eine herausgehobene Rolle hat schließlich die Bundeswehr - und dies nicht nur bei klassischen Großschadenslagen wie Sturmfluten oder Überschwemmungen. Gerade auch bei terroristischen Ereignissen sind die Fähigkeiten der Bundeswehr unter anderem im ABC-Bereich, im Sanitätsdienst und für Transportaufgaben bedeutsam. Auf deren Einbindung werde ich noch später eingehen.
Wie funktioniert nun die Koordination aller Einsatzkräfte, wie funktioniert eigentlich Katastrophenschutz?
Katastrophenschutz ist ein Organisationsprinzip, das Einsatzkräfte und Kompetenzen, Zuständigkeiten und Know-how bündelt und konzentriert einsetzt. Entsprechend den Zuständigkeiten der Länder für den Katastrophenschutz ist in unserem Land die Rechtsgrundlage das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz.
Für Schadenslagen wie Sturmfluten, Waldbrände, Flugzeugabstürze, Epidemien, Eisenbahnunglücke, Kernkraftwerksunglücke oder Schiffshavarien sind zunächst die entsprechenden Fachverwaltung oder die Gemeinde als Behörde der allgemeinen Gefahrenabwehr zuständig. Erst zu dem Zeitpunkt, in dem die Katastrophenschutzbehörde – das sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte – den Katastrophenfall feststellt, geht die Zuständigkeit auf diese über. Die Katastrophenschutzbehörde übernimmt dann die zentrale Leitung der Bekämpfungsmaßnahmen und koordiniert die Aufgabenerledigung, die zuvor dezentral war.
Die Zusammenführung der umfangreichen sächlichen und personellen Mittel aus den unterschiedlichen Bereichen und die Organisation im Einsatz kann nicht ad hoc erfolgen. Die dafür notwendigen Informationen, Meldewege und Schnittstellen müssen zuvor definiert und geübt worden sein. Die Regieanweisung ergibt sich aus dem Katastrophenschutzplan, den jede Katastrophenschutzbehörde aufzustellen hat. Für besondere Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Sturmfluten oder Kernkraftwerksunfälle sind Sonderpläne vorgesehen. Zudem sind nach EU-Richtlinie für so genannte „Seveso-II-Betriebe“ externe Notfallpläne vorgeschrieben.
Die Aus- und Fortbildung der Katastrophenschutzstäbe ist eine zentrale Voraussetzung für sicheres Handeln im Ernstfall. Hierzu haben wir eine bislang in Niedersachsen beispiellose Fortbildungsaktion organisiert: Im Zeitraum von 2007 bis etwa Mitte 2010 sollen sämtliche 50 niedersächsischen Katastrophenschutzbehörden eine Vorschulung der Landesfeuerwehrschule und ein Gesamtstabsseminar bei der AKNZ (Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz) durchlaufen. Ab 2009 wird zugleich ein neues Drei-Stufen-Konzept eingeführt, das auch funktionsbezogene Einführungskurse in der Stabsarbeit enthalten wird.
Nach der gesetzlichen Definition ist eine Katastrophe ein Notstand, der bestimmte Schutzgüter wie Leben, Gesundheit oder die Umwelt in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass seine Bekämpfung durch die originär zuständigen Behörden und durch die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert. Diese zentrale, besonders organisierte und strukturierte Führung übernehmen die Katastrophenschutzbehörden mit den bei ihnen eingerichteten Stäben.
Sie werden dabei von Landesbehörden unterstützt. Dies sind vor allem die sechs regionalen Polizeidirektionen, die auch die Fachaufsicht ausüben und insbesondere überörtliche Hilfe organisieren. Mit ihrer Ortsnähe, dem geschulten Fachpersonal im Katastrophen- und Brandschutz und ihren Stabsstrukturen unter Einbindung der operativ erfahrenen Polizei verfügen die Polizeidirektionen über geeignete Strukturen, die sich in den bisherigen Großschadensereignissen hervorragend bewährt haben.
Zu dieser Organisation der Katastrophenschutzbehörden tritt in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) die Bundeswehr in ihrer neuen Struktur mit den Kreis- und Bezirksverbindungskommandos maßgeschneidert hinzu. Dieses große Projekt der Neuorganisation in der Bundeswehr ist in Niedersachsen unter aktiver Führung des Landeskommandos wirkungsvoll umgesetzt worden. Inzwischen steht die Struktur nicht nur formal, sie füllt sich immer mehr mit Leben: Die handelnden Personen der Kommandos und der zivilen Behörden haben sich vielfach bereits kennen gelernt, Aufgabenstellungen und Arbeitsbedingungen erörtert, regelmäßige Kontakte vereinbart und zum Teil auch schon Übungen absolviert.
Das System von Bund und Ländern zur Bewältigung von Großschadensereignissen hat in den letzten Jahren erhebliche Verbesserungen erfahren. Es ist eine neue Qualität des Zusammenwirkens und des Krisenmanagements entstanden. Grundlage war und ist die „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“. Sie wurde nach 2001 als gemeinsames Konzept entwickelt, um auf die veränderte Bedrohungssituation durch den internationalen Terrorismus sowie Erfahrungen aus national bedeutsamen Naturkatastrophen zu reagieren. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration war daran federführend beteiligt.
Wichtige Verbesserungen konnten bislang erreicht werden, unter anderem · die Vereinheitlichung der Führungssysteme, · die Verbesserung bei der Abwehr von biologischen Gefahren und beim medizinischen Katastrophenschutz, · der Betrieb eines gemeinsamen Melde- und Lagezentrums, · die Einrichtung einer interministeriellen Koordinierungsgruppe zur Abstimmung in länderübergreifenden, nationalen Krisenlagen und · die Durchführung regelmäßiger länderübergreifender Krisenmanagementübungen.
Bund und Länder werden diese Aktivitäten für den übergreifenden Bevölkerungsschutz engagiert fortsetzen, insbesondere · bei der Koordinierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen oder · der Fortentwicklung der bisher erstellten Gefährdungsabschätzungen zu Risikoanalysen.
Dieser gemeinsame strategische Ansatz des Bevölkerungsschutzes ist die Klammer. Sie umfasst die grundsätzlich bewährten arbeitsteiligen Zuständigkeiten des Katastrophenschutzes der Länder und des Zivilschutzes des Bundes.
Die notwendige Fortentwicklung der Rechtsgrundlagen ist ebenfalls auf gutem Wege. So ist es nach langen Diskussionen in der Innenministerkonferenz gelungen, Eckpunkte eines Gesetzentwurfs für ein überarbeitetes Zivilschutzgesetz zu vereinbaren. Die Bundesregierung hat auf dieser Grundlage den Entwurf des „Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes“ (ZSKG) im Oktober 2008 beschlossen. Die Einrichtungen und Vorhaltungen des Bundes, insbesondere die Servicefunktionen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), stehen den Ländern für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Vorgesehen ist eine beratende Funktion des Bundes beim Schutz kritischer Infrastrukturen. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes und der Länder werden aufeinander aufbauen.
Eingeführt werden zudem Möglichkeiten zentraler Koordinierungsmaßnahmen des Bundes, aber nur auf Ersuchen und im Einvernehmen mit den Ländern. Der Bund hält zwar Koordinierungsinstrumente vor, wie z. B. Nachweis und Vermittlung von Engpassressourcen. Die Länder bestimmen jedoch selbst über die Nutzung und behalten ihre Zuständigkeit für das operative Krisenmanagement. Dies war ein Kernpunkt bei den Diskussionen zwischen Bund und Ländern. Niedersachsen hat von Beginn an eine Änderung des Grundgesetzes abgelehnt, die dem Bund eine zentrale Steuerung und Weisungsrechte im Katastrophenschutz übertragen sollte.
Für einen erfolgreichen Katastrophenschutz ist weiterhin maßgeblich, dass schnell und entsprechend den örtlichen Verhältnissen reagiert werden kann. Je niedriger die Einsatzebene desto wirksamer die Folgenbekämpfung vor Ort. Das Eingreifen einer zentralen Stelle im operativen Bereich wäre im Hinblick auf einen effizienten Katastrophenschutz kontraproduktiv. Hier gilt dasselbe wie für den polizeilichen Bereich: Dezentrale, intelligente Lösungen statt unbeweglicher zentralistischer Einrichtungen.
Der Gesetzentwurf regelt schließlich die ergänzende Ausstattung des Bundes im Katastrophenschutz. Bund und Länder haben sich auch in diesem Bereich nach langwierigen Verhandlungen geeinigt. Die ursprünglichen Pläne des Bundes, die Ausstattung um zwei Drittel zu kürzen und dabei neben einer Reduzierung in den Bereichen ABC und Sanität die Aufgaben des Brandschutzes und der Betreuung „auf Null zu fahren“, konnten verhindert werden.
Die jetzt vereinbarte Reduzierung und Neukonzeption zum 1. Januar 2010 ist in den Ländern umsetzbar. Niedersachsen leistet hier einen erheblichen Beitrag, indem wir bereits ab 2008 jährlich 2 Mio. Euro zusätzlich für Fahrzeugbeschaffungen im Sanitäts- und Betreuungsbereich zur Verfügung stellen. In diesem Jahr werden so 49 neue Fahrzeuge in 40 Katastrophenschutzbehörden mit einer Landesförderung von regelmäßig 75 Prozent beschafft werden können.
Die Bundeswehr hat eine zentrale Bedeutung bei Großschadenslagen, insbesondere wenn es auf massiven Personaleinsatz oder Spezialfähigkeiten ankommt. Sie bleibt unverzichtbar für den Katastrophenschutz. Dies gilt in besonderem Maße für Szenarien, mit denen wir es in Niedersachsen regelmäßig zu tun haben wie Sturmfluten, Überschwemmungen, Waldbrände: · Fünf Tonnen Wasser in Außenlastbehältern zur Brandbekämpfung aus der Luft können nur von Bundeswehrhubschraubern transportiert werden. · Allein Panzer sind in der Lage, wirksame Schneisen gegen das Feuer zu schlagen. · Bei Überschwemmungen, die einen massiven Personaleinsatz an den Deichen erfordern und Überwachungsflüge durch die Luftwaffe notwendig machen, ist eine Lagebewältigung ohne größere Unterstützungseinsätze der Bundeswehr kaum möglich.
Die Bundeswehr hat sich allerdings in den letzten Jahren wegen der veränderten Bedrohungslage im Zuge der sog. Transformation stark verrändert. Das hatte für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit erhebliche Konsequenzen.
In der Vergangenheit wurde die Zivil-Militärische Zusammenarbeit auf der Ebene der Bezirksregierungen und der Landkreise durch aktive Offiziere als „Beauftragte der Bundeswehr für Regionale Angelegenheiten“ (BeaRegA) wahrgenommen. Es handelte sich dabei um Kommandeure aktiver Verbände, die in den jeweiligen Landkreisen stationiert waren. Oder um aktive Offiziere aus dem jeweiligen Verteidigungsbezirkskommando, die vom Kommandeur als Verbindungsoffiziere im Nebenamt bestimmt wurden.
Darüber hinaus wurde für die Landkreise Göttingen, Northeim und Hameln-Pyrmont, in denen keine Truppen mehr stationiert sind, ein so genanntes „Verbindungskommando Kreis“ mit Sitz in Göttingen gebildet. Ein weiteres Verbindungskommando Kreis war für die Landkreise Osnabrück und Cloppenburg eingerichtet. Die bisherige Gliederung der territorialen Führungseinheiten war damit zwar flächendeckend, aber nicht kongruent zur Verwaltungsstruktur. Diese Kongruenz zu den Verwaltungsstrukturen der Länder ist ein wesentliches Kennzeichen der neu konzipierten Organisation.
In den einzelnen Bundesländern steht an der Spitze der neu eingerichteten Organisation ein aktives Landeskommando. Zentrale Aufgabe des Landeskommandos ist es, die Verbindung zu einer Landesregierung direkt wahrzunehmen. Das Landeskommando hat deshalb seinen Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt.
Ich selbst habe am 29. Juni 2007 an der Indienststellung des Landeskommandos Niedersachsen in der Emmich-Cambrai-Kaserne in Hannover teilgenommen. Damit wurde der Aufbau des „Neuen territorialen Netzwerks“ der Bundeswehr in Niedersachsen endgültig abgeschlossen.
Wie sieht die Zusammenarbeit nun auf der Ebene der Landesregierung konkret aus? In Katastrophenlagen, bei denen ein erhöhter Koordinierungsbedarf innerhalb der Ressorts besteht, tritt der Interministerielle Krisenstab der Landesregierung im Innenministerium zusammen. Fachberater und Verbindungspersonen, also alle für eine landesweite Bewertung maßgebenden Akteure des Katastrophenschutzes, werden hinzugezogen und damit auch die Bundeswehr, vertreten durch das Landeskommando Niedersachsen.
Unterhalb des Interministeriellen Krisenstabes wird die Vernetzung und Bündelung der Beteiligten durch das Kompetenzzentrum Großschadenslagen unter Leitung des Katastrophenschutzreferates in meinem Haus gewährleistet. Bei Einberufung des Krisenstabes übernimmt es - zusammen mit dem Lagezentrum - die Arbeitsorganisation. Persönliche Kontakte und gemeinsame Übungen wie z. B. die LÜKEX-Übung im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft haben die Basis für eine enge Zusammenarbeit der obersten Krisenmanagementstrukturen des Landes mit der Bundeswehr geschaffen.
Wie ich bereits ausgeführt habe, sind die Katastrophenschutzbehörden weder das MI noch die Polizeidirektionen. Die Aufgaben nehmen die Landkreise wahr.
Ein erfolgreicher Katastrophenschutz setzt voraus, dass schnell und entsprechend den örtlichen Verhältnissen reagiert werden kann. Hierzu ist eine ortsnahe Führung erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil der militärischen Strukturanpassung war daher auch die Neuordnung der Zusammenarbeit auf den unteren und mittleren kommunalen Ebenen. Hier wird jetzt die föderale zivile Struktur eins zu eins auf der militärischen Seite abgebildet.
Auf der kommunalen Ebene wurde für jeden Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt und auf der mittleren Ebene für jede Polizeidirektion (früher Regierungsbezirk) ein eigenes Verbindungskommando mit einer Stärke von etwa 10 erfahrenen freiwilligen Reservisten aufgestellt. Es wird je durch einen Stabsoffizier der Reserve geführt, dem die Aufgaben des „Beauftragten der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ (BeaBwZMZ) übertragen werden.
In Niedersachsen wurden 46 derartige Kreisverbindungs- bzw. 6 Bezirksverbindungskommandos eingerichtet. Im Katastrophenfall besteht die wesentliche Aufgabe der KVKs darin, die Einsatzanforderungen des zivilen Leiters an die entsprechenden Stellen der Bundeswehr zu übermitteln und deren Einsatz sicher zu stellen. Gleichzeitig aber haben die KVKs den zivilen Leiter auch darüber zu beraten, welche Leistungen die Bundeswehr erbringen und welche sie nicht erbringen kann.
Die Umstrukturierung der Bundeswehr unterliegt der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis des Bundes. Die Länder wurden jedoch beteiligt und konnten so im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss nehmen.
Nicht nur Niedersachsen, sondern die Länder insgesamt hatten die Sorge, dass die Bundeswehr durch die zurzeit noch laufende Transformation ihre Fähigkeit zur subsidiären Unterstützungsleistung nicht im bisherigen Rahmen aufrechterhalten könnte. Insbesondere die Straffung der Kommandostruktur, der totale Umbau der territorialen Struktur, die Aufgabe zahlreicher Standorte und die verteidigungspolitische Neuausrichtung mit dem Schwerpunkt von Auslandseinsätzen waren Anlass für diese Befürchtung.
Es geht keinesfalls darum, die Notwendigkeit für diese Neukonzeption der Bundeswehr in Frage zu stellen. Die Bundeswehr muss sich den veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen stellen. Gleichzeitig müssen wir aber für eine erfolgreiche Zivil-Militärische Zusammenarbeit die bestmöglichen Lösungen finden und Sorge tragen, dass die Streitkräfte ihre Fähigkeiten für Hilfseinsätze im Inland bereitstellen können.
Erörterungsbedarf ergab sich insbesondere dadurch, dass sich die Bundeswehr aus Teilen Niedersachsens weitgehend zurück gezogen hat und eine erforderliche Nähe zu den dortigen Katastrophenschutzbehörden nicht mehr gegeben ist. Die Problematik besteht insbesondere in den südlichen und westlichen Landesteilen. Auch wenn die Bundeswehr bei Katastrophenfällen nur subsidiär zum Einsatz kommt, wird eine eingespielte Zusammenarbeit im Rahmen der ZMZ zukünftig noch wichtiger sein. Die benötigte Hilfe seitens der Bundeswehr muss rechtzeitig bereit stehen. Insbesondere wird ein früher reibungsloser Informationsfluss sowohl auf militärischer als auch auf ziviler Seite erforderlich sein. Zudem sollte die jetzige Präsenzstärke der Bundeswehr keinesfalls unterschritten werden. Das heißt, weitere Truppenreduzierungen und Standortauflösungen sind zu vermeiden. Insofern ist auch die Beibehaltung der Wehrpflicht ein wesentlicher Faktor, damit eine gewisse Stärke der Bundeswehr im Inland gewahrt bleibt.
Sie können sicher sein: Den Aufbau der neuen Strukturen der ZMZ habe ich aufmerksam verfolgt und stets aktiv daran gearbeitet, wenn es galt, dass Wohl des Landes, aber auch das Wohl der sich hier engagierenden Reservisten zu verteidigen.
Ich glaube, dies ist uns allen gemeinsam gelungen. Was nicht heißt, dass wir uns jetzt selbstzufrieden zurücklehnen. Gerade die Reservisten, die in der neuen Struktur große Verantwortung übernehmen, möchte ich bitten: Wenn Verbesserungsbedarf besteht, lassen Sie es mich wissen, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können. Mir ist immer noch gegenwärtig, mit welchem Enthusiasmus und Engagement insbesondere auch die Reservisten mitgeholfen haben, die neuen Strukturen aufzubauen und mit Leben zu erfüllen. Dafür gilt Ihnen mein Dank und meine Anerkennung!
Bisher habe ich den Fokus auf die Aspekte der „traditionellen“ Zivil-Militärischen Zusammenarbeit gerichtet. Ich möchte an dieser Stelle auf einen weiteren Aspekt der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit eingehen, der in der gegenwärtigen politischen Diskussion immer wieder zu Kontroversen führt. Es geht um den ergänzenden Einsatz der Streitkräfte bei der Abwehr schwerer terroristischer Bedrohungen im Inneren. Ich sehe darin einen unverzichtbaren Baustein eines ganzheitlichen, vernetzten Sicherheitskonzepts, das ich mit Blick auf Niedersachsen knapp umreißen will.
Die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ist und bleibt primär eine Aufgabe von Polizei und Nachrichtendiensten. Die Landesregierung hat die Sicherheitsbehörden trotz angespannter Haushaltslage nach Kräften unterstützt und die Weichen für eine nachhaltige Terrorismusabwehr gestellt: · Wir haben das Personal von Polizei und Verfassungsschutz für den Kampf gegen islamistische Extremisten und Terroristen massiv aufgestockt; bei der Polizei wurden sowohl der Staatsschutz als auch die Spezialkräfte personell und technisch erheblich verstärkt. · Wir haben die operative Schlagkraft unserer Sicherheitsbehörden durch Strukturreformen im Bereich Polizei und Verfassungsschutz erhöht. · Wir haben ein Gemeinsames Informations- und Analysezentrum von Polizei und Verfassungsschutz (GIAZ) eingerichtet, das die Informationsbündelung und -auswertung im Anti-Terror-Kampf erheblich optimiert. · Die niedersächsische Polizei und der Verfassungsschutz beteiligen sich am Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin. · Niedersachsen hat sich konsequent und damit erfolgreich für die Realisierung der Anti-Terror-Datei im Bund eingesetzt. · Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet kontinuierlich islamistische Bestrebungen. Dazu gehören neben einschlägigen Gruppen und Organisationen auch islamistische Aktivitäten im Umfeld von Moscheen.
Alle sicherheitsbehördlichen Maßnahmen haben die rechtzeitige Verhinderung von Anschlägen zum Ziel. Dabei hat die Gewinnung und Verknüpfung von Erkenntnissen über islamistische Strukturen und Personenpotenziale zentrale Bedeutung.
Jedoch wäre es falsch, die Last und die Verantwortung für die Terrorismusabwehr ausschließlich auf unsere Sicherheitsbehörden zu delegieren. Eine wehrhafte Demokratie muss sich der terroristischen Herausforderung auf allen Ebenen stellen. Dem terroristischen Netzwerk muss ein schlagkräftiges gesellschaftliches Informations- und Präventivnetzwerk entgegengestellt werden.
In diesem Zusammenhang ist vor allem die Integration der bei uns lebenden Muslime zur Stabilität unseres freiheitlichen Gemeinwesens entscheidend. Niedersachsen zielt mit seiner auf „Fordern und Fördern“ angelegten Integrationspolitik darauf ab, gleichberechtigte Partizipationschancen zu eröffnen und von vornherein eine Abschottungssituation zu vermeiden. So gesehen kann eine aktive Integrationspolitik, wie sie die Niedersächsische Landesregierung verfolgt, spürbar dazu beitragen, den Einfluss von islamistischen Aktivisten einzudämmen.
Vorausschauende Integrations- und kluge Sicherheitspolitik bedingen sich also einander. Dabei liegt es im Interesse der muslimischen Gemeinden, Extremisten und Gewalttäter zu identifizieren und – wenn nötig – mit den Sicherheitsbehörden zusammenzuarbeiten. Wenn beispielsweise Hassprediger antisemitische Parolen verkünden, das Grundgesetz verunglimpfen oder die Scharia verbreiten, dann müssen friedliche Muslime sich klar abgrenzen und ein solches Verhalten anzeigen. Nur so können wir den Anfängen wehren und islamistische Fanatiker isolieren.
Trotz all dieser Anstrengungen bleibt festzustellen: Die Sicherheitslage ist angespannt. Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern müssen sich auf einen lang andauernden Anti-Terror-Kampf einstellen. Unbestritten versuchen islamistische Terroristen mit zunehmender Intensität auch in Deutschland Anschläge zu begehen. Sicherheitskonzepte unterliegen einer besonderen Dynamik, müssen ständig aktualisiert und sich ändernden Erfordernissen angepasst werden. Hier sehe ich vor allem in drei Handlungsfeldern erheblichen Nachholbedarf.
1. Präventive Befugnisse in der Gefahrenabwehr Wichtigste Punkte sind die präventive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die Online-Durchsuchung von Computern terrorverdächtiger Personen. Dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem das BKA erstmals umfassende Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus erhält. Die geplante Novelle regelt auch die präventive TKÜ und die Online-Durchsuchung durch das BKA. Bedenkt man die rasante Entwicklung der modernen Informationstechnologie, ihre Schlüsselrolle bei der Bildung terroristischer Netzwerke und bei der Vorbereitung von Anschlägen, liegt die Relevanz neuer Ermittlungsmethoden auf der Hand. Für mich ist klar: Für Terroristen darf es keine geschützten Kommunikationsräume geben! Die Polizei muss selbst über moderne Technologie verfügen und sie anwenden, um in die Kommunikationsstrukturen terroristischer Zellen und Netzwerke eindringen und Anschlagsplanungen frühzeitig aufdecken zu können. Dabei beschränkt sich die Online-Durchsuchung schon wegen des technischen Aufwandes nur auf wenige, aber dafür entscheidende Fälle.
2. Neujustierung des Strafrechts Ein anderes Feld, das gezielt an die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus angepasst werden muss, ist das Strafrecht. Nicht alle Erscheinungsformen des Terrorismus werden durch die bestehenden Straftatbestände angemessen erfasst. Eine bedeutende Strafbarkeitslücke besteht bei Personen, die sich in terroristischen Ausbildungslagern schulen lassen; diese Lücke muss dringend geschlossen und der Besuch von Terrorcamps unter Strafe gestellt werden. Sonst macht sich unser Rechtsstaat zum Gespött der islamistischen Glaubenskrieger. Hier liegt ein vom Bundesrat beschlossener praxistauglicher Vorschlag auf dem Tisch, nun ist der Bund gefragt.
3. Hier komme ich auf den weiteren Aspekt der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit zurück - wir brauchen den ergänzenden Einsatz der Streitkräfte im Innern, selbstverständlich begrenzt auf besondere Ausnahmesituationen.
Ein Küstenland wie Niedersachsen hat ein fundamentales Interesse daran, dass seine maritime Infrastruktur gegen mögliche terroristische Bedrohungen von See aus wirksam geschützt werden kann. Die nachhaltige Sicherung von Häfen, Bohrinseln, Passagier-, Tank-, Frachtschiffen usw. - gerade im küstennahen Raum - ist für ein vom Export und der maritimen Wirtschaft abhängiges Land von zentraler Bedeutung.
Die Polizeien der Küstenländer und die Bundespolizei haben sich – zum Teil auch gemeinsam – auf eine Vielzahl polizeilicher Einsatzlagen vorbereitet. Dennoch sind besondere Gefahrenlagen möglich, für deren Bewältigung die polizeilichen personellen und materiellen Fähigkeiten nicht ausreichen. Maritimer Terrorismus kann eine enorme Schadenswirkung entfalten. Neben Angriffen auf Schiffe ist daran zu denken, dass die Hohe See durch Terroristen als Transportweg genutzt werden kann und von See her Terrorangriffe gegen Ziele auf dem Festland denkbar sind. Auch seegestützte Angriffe mit Massenvernichtungsmitteln können nicht ausgeschlossen werden.
Die Bundesregierung hat vor kurzem eine Änderung von Art. 35 Grundgesetz vorgeschlagen. Damit wäre ein subsidiärer militärischer Einsatz von Kräften der Marine endlich verfassungsrechtlich zulässig. Denn maritime terroristische Gefahren, die den deutschen Küsten von Hoher See her potenziell drohen, können nicht allein mit polizeilichen Mitteln bekämpft werden. Die geplante Novelle schafft die für eine erfolgreiche Gefahrenabwehr notwendigen klaren Rechtsgrundlagen. Es liegt daher im Interesse der norddeutschen Küstenländer, mit einer Klarstellung des Grundgesetzes die Basis für ein zukunftsweisendes Seesicherheitsgesetz zu schaffen.
Bedauerlicherweise hat die SPD-Bundestagsfraktion die geplante Novelle von Art. 35 Grundgesetz torpediert, obwohl eine solche Klarstellung im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Trotzdem: Im Interesse der maritimen Sicherheit müssen wir das Ziel eines Seesicherheitsgesetzes fest im Blick behalten.
In einem solchen Gesetz wären die Interessen der Länder und des Bundes gleichermaßen zu berücksichtigen. Das heißt: Ein Seesicherheitsgesetz darf nicht den Weg für eine einseitig zentralstaatlich orientierte „nationale Küstenwache“ ebnen. Ferner ist sicherzustellen, dass ein gegenüber den Streitkräften bestehendes Weisungsrecht der Bundesregierung die Polizeihoheit der Länder unberührt lässt.
Sicher kann es keinen absoluten Schutz vor Anschlägen skrupelloser Terroristen geben. Doch die Hürden für die Begehung solcher Terrorakte müssen so hoch gesetzt werden, wie es nur möglich ist. Dabei sind wir aufgrund einer fortdauernden Terrorbedrohung ständig mit der Frage konfrontiert, was wir zukünftig noch besser und wirksamer tun können, um einen größtmöglichen Schutz unter gleichzeitiger Beibehaltung der Freiheitsrechte zu bieten.
Dazu gehört auch der ergänzende Einsatz der Streitkräfte im Innern, wenn in extremen Gefahrenlagen die Mittel der polizeilichen Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichen. Das ist kein Ansatz zur „Militarisierung“ der Innenpolitik, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil staatlicher Sicherheitsvorsorge zum Schutz vor terroristischen Anschlägen. |