Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr
geehrte Damen und Herren,
vor fünf Jahren
wurde mit der Aussetzung des Widerspruchsverfahrens als einem Baustein der
Verwaltungsmodernisierung Neuland betreten. Es gab nicht wenige, die seinerzeit
große Bedenken vorgebracht haben. Überlastung der Gerichte (Klageflut) oder
fehlender Rechtsschutz für den Bürger waren nur zwei Kritikpunkte.
Es ist anders
gekommen und das wurde uns auch bestätigt.
Das von meinem
Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten hat unbestreitbar deutlich gemacht,
dass die flächendeckende Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens nicht
erforderlich ist. Die Verwaltung hat Möglichkeiten gefunden,
Meinungsverschiedenheiten im Wege eines neuen Beschwerdemanagements
aufzuklären.
Neben der
Ermunterung zu direkten Kontakten zwischen Bürgern und Verwaltung wird auch
durch weitere Veränderungen des Verwaltungshandelns, wie Zusicherung eines Zweitbescheides
oder Hinweis auf § 44 SGB X (Verpflichtung zur Rücknahme eines
rechtswidrigen Bescheides in den Bereichen Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe,
BaföG) eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Beteiligten erzielt. Es
kommt mehr und mehr zu einem Paradigmenwechsel vom hoheitlichen Anordnungsstaat
hin zum Verhandlungsstaat. Wir sind davon überzeugt, dass dieser eingeschlagene
Weg funktionieren wird und die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens und
somit ein Rückfall in veraltete
Verhaltensmuster
nicht mehr erforderlich ist. Diese Zielrichtung muss aber auch weiterentwickelt
und von allen Beteiligten gefördert werden. Die in den betroffenen Bereichen
zunächst angestiegenen Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten sind
inzwischen rückläufig.
Lassen Sie mich das
an einem Beispiel deutlich machen: Unter Berücksichtigung des Rückganges bei
den Asylverfahren sind bei den Verwaltungsgerichten im Vergleich der Jahre
2004-2008 die Eingänge in absoluten Zahlen um mehr als 2.000 Verfahren gesunken
(2004: 16.339/ 2008:14.241). Ursache hierfür ist eine Veränderung des Verhältnisses
zwischen Bürger und Verwaltung.
Folgerichtig ist es
daher, die Regelungen, mit denen das Widerspruchsverfahren befristet ausgesetzt
ist, zu entfristen und das Widerspruchsverfahren auf Dauer abzuschaffen. Die
Erfahrungen der Landesressorts und auch die durchgeführte Verbandsanhörung bestätigen
dieses. Andere Bundesländer sind unserem Beispiel inzwischen gefolgt.
Ich lege Ihnen hiermit den Gesetzentwurf, mit dem die bisherigen
Befristungen in den Ausführungsgesetzen zur Verwaltungsgerichtsordnung, zum
Sozialgerichtsgesetz und zum Niedersächsischen Beamtengesetz aufgehoben werden
sollen, nunmehr zur Beratung und Beschlussfassung vor. |