Uwe Schünemann setzt
sich für eine unbürokratische Lösung beim Erwerb von Fahrerlaubnissen für
mittlere Feuerwehreinsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen ein.
„Der jetzige Kompromiss ist ein erster Schritt –
allerdings im Hinblick auf die gewünschte Erleichterung für die ehrenamtlich Tätigen
unzureichend. Er ist nicht geeignet,
die Nachwuchsproblematik bei den Feuerwehren im Bereich der Fahrzeugführer zu
bewältigen und stellt sogar die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren
in Frage“, sagte Schünemann.
Aus
diesem Grund hat das Land Niedersachen im Bundesrat einen Entschließungsantrag gestellt. „Die Bundesregierung wird darin gebeten, sich
dafür einzusetzen, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehren, die freiwilligen
Hilfsorganisationen, die anerkannten Rettungsdienste, die technischen
Hilfsdienste und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes eine Berechtigung
für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nach einer praktischen
Unterweisung ohne extra Ausbildung und Prüfung erhalten können. Dies allerdings nur, sofern sie seit mindestens
zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind“, so der Innenminister. Der Beschluss des Bundesrates, der auch einem Beschluss
der Innenministerkonferenz entspricht, sieht zudem die Bitte an die
Bundesregierung vor, sich für eine Anerkennung der genannten Dienste als
Bestandteil des Katastrophenschutzes durch die Europäische Führerscheinrichtlinie
einzusetzen und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freizumachen.
„Dieser Vorschlag bietet eine
einfache und unbürokratische Lösung.
Gleichzeitig ist dieser Vorschlag auch mit europäischem Recht vereinbar. Dies wurde auch von der Europäischen Kommission in
ihrem Schreiben vom 13. Mai 2009
grundsätzlich bestätigt“, sagte Schünemann.
Die in der Empfehlung des Bundesrates vom 15.
Mai 2009 genannten Organisationen mit ihrem beachtlichen personellen und
sachlichen Potential sind integraler Bestandteil des Katastrophenschutzes in
Deutschland. Die Gewährleistung des
Brandschutzes und der Menschenrettung stelle ebenso wie der Schutz vor
Naturkatastrophen Fachaufgaben des Katastrophenschutzes dar.
Der im europäischen Recht eröffnete Gestaltungsspielraum
sollte deshalb umfassend genutzt werden.
Eine weitere Gesetzesänderung ist daher im Interesse der Einsatzfähigkeit der
Orga-nisationen alsbald erforderlich.
Besitzer des Führerscheins der Klasse B dürfen seit Einführung
der zweiten Führerscheinricht-linie 1999 keine Fahrzeuge mit einem Gewicht über
3,5 Tonnen fahren. Hierdurch haben freiwillige
Feuerwehren, Rettungsdienste, THW und Hilfsorganisationen große Nachwuchs-probleme. Der jetzige Kompromiss sieht vor, dass für
Fahrzeuge zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen eine feuerwehrinterne bzw. verbandsinterne Ausbildung und Prüfung notwendig
ist. Bei Fahr-zeugen zwischen 4,75
und 7,5 Tonnen ist eine Ausbildung und praktische Prüfung vorgesehen. Durch den Vorschlag der IMK könnte über eine
Sonderreglung der Pkw-Führerschein wieder zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis
7,5 Tonnen ausreichen. |