Rede im Juni-Plenum zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: „Landesregierung muss Inhumanität beenden – Fristen beim Bleiberecht verlängern, Sozialklausel einführen“
 ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!


Anrede,

 

Mit Ihrem Entschließungsantrag erweckt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zunächst den Eindruck,  es ginge ihr um den verwaltungsmäßigen Vollzug bundesgesetzlicher Regelungen in Niedersachsen. Da sich aber offensichtlich aus den Gesprächen, die einzelne Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Ausländerbehörden der Landkreisen und Städte geführt haben, nicht ergeben hat, dass die Umsetzung der Altfallregelung in Niedersachsen zu signifikant anderen Ergebnissen führt als in anderen Ländern, geht es Ihnen jetzt um die Änderung der im Jahre 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung. Da diese Gesetzesänderung ohnehin erst der neue Bundestag beschließen könnte, gibt es allerdings hierfür keinen aktuellen Handlungsbedarf. Ob eine gesetzliche Änderung geboten ist, wird jedoch davon abhängen, welche Ergebnisse die derzeit laufende Evaluierung ergibt. Bis Mitte Juli wird dazu in den Ländern durch Stichproben erhoben, wie voraussichtlich die Situation der Inhaber von Probeaufenthaltserlaubnissen nach § 104a des Aufenthaltsgesetzes Ende des Jahres aussehen wird, wenn es dann um die Verlängerung d.h. um eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis geht.

 

Anrede,

 

ich will noch einmal darauf hinweisen, dass ich schon bei Einführung der Altfallregelung darauf hingewiesen habe, dass ich die Bedingungen, nach denen Aufenthaltserlaubnisse auf Probe erteilt werden, für äußerst großzügig halte; Tatsache ist, es werden auch diejenigen geduldeten Ausländer begünstigt, die noch keinen Nachweis dafür erbracht hatten, dass sie sich künftig wirtschaftlich integrieren werden. Meine damaligen Bedenken dürften sich - leider - bestätigen.

 

Die jetzt in dem Entschließungsantrag erneut erhobenen Forderungen waren in diesem Hause bereits mehrfach Gegenstand der Diskussion. Ich habe immer stets gesagt, dass es für mich eine Grundvoraussetzung gelungener Integration ist, dass die Betroffenen in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen zu sichern. Entsprechend ist dann auch eine Bleiberechtsregelung in der IMK beschlossen worden, wonach nur begünstigt werden konnte, wer arbeitet oder zumindest einen Arbeitsvertrag in Aussicht hatte. Die gesetzliche Altfallregelung ist ja bewusst großzügiger gefasst worden. Danach haben die langjährig geduldeten Ausländer, die als Alleinstehende seit mindestens 8 Jahren oder als Familien seit mindestens 6 Jahren hier leben, die Möglichkeit erhalten, sich in den nächsten zweieinhalb Jahren eine Beschäftigung zu suchen, damit dann die Aufenthaltserlaubnis auf Probe verlängert werden kann. Für diese Zeit wurde öffentliche Unterstützung durch die Arbeitsverwaltung gewährt. Da die tatsächlichen Aufenthaltszeiten überwiegend noch sehr viel länger sind, haben die jetzigen Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen auf Probe häufig über 10 Jahre Zeit gehabt, einen Arbeitsplatz zu finden. Insoweit ist die Argumentation in dem Entschließungsantrag, dass die gesetzliche Frist zur Arbeitsplatzsuche nicht ausreichend sei, doch eher verwunderlich. Im Entschließungsantrag wird leider verschwiegen, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in aller Regel nicht an der Zeitnot scheitert, sondern an der offensichtlich mangelnden beruflichen Qualifikation. Das darf bei allen Überlegungen zur Verlängerung von Fristen nicht außer Betracht, weil sonst die Probleme nur Jahr für Jahr hinausgeschoben würden.  

 

Anrede,

 

ich möchte nun doch einmal einige Bemerkungen zu der auch durch ständige Wiederholung nicht richtig werdenden Behauptung machen, der Gesetzgeber habe mit der Altfallregelung das Ziel verfolgt, die sog. Kettenduldungen abzuschaffen und dieses Ziel ei nicht erreicht worden. Dazu kann ich zunächst nur feststellen: Der Gesetzgeber wollte mit der Altfallregelung diejenigen langjährig geduldeten Ausländer begünstigen, die sozial, kulturell und auch wirtschaftlich gut integriert waren oder deren Integration in Zukunft erwartet werden konnte. Dabei waren allen Beteiligten im Gesetzgebungsverfahren klar, dass dadurch einige Duldungen in Aufenthaltserlaubnisse umgewandelt werden würden. Das Ziel war nicht, die Regelung so auszugestalten, dass es künftig keine sog. Kettenduldung mehr geben würde, weil sich diese Forderung schon einige Jahre früher als Illusion dargestellt hatte.

 

Bei aller Kritik bitte ich deshalb doch zu bedenken, dass Duldungen wiederholt nur Ausländer erteilt werden, die die Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, weil sie trotz bestehender Möglichkeit ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkommen oder der Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die sie selbst geschaffen oder zumindest zu vertreten haben, etwa dadurch, dass sie ihre Identität verschleiern. Es wird somit auch künftig zu wiederholt erteilten Duldungen kommen, weil die Alternative vielfach wäre, dass sie nichts erhielten. Dann könnten sie sich nicht ausweisen und müssten bei einer Polizeikontrolle in einer anderen Form glaubhaft machen, dass sie bei der Ausländerbehörde bekannt seien, weil sie wegen unerlaubten Aufenthalts festgehalten würden.

 

Über die im Entschließungsantrag geforderte Sozialklausel für kranke, traumatisierte und pflegebedürftige Menschen ist im Gesetzgebungsverfahren entschieden worden. Die gesetzliche Altfallregelung hatte einen anderen Personenkreis im Blick, nämlich es sollte langjährig hier lebenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltsperspektive eröffnet werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt künftig durch eigene Erwerbstätigkeit  bestreiten könnten. Für die älteren und erwerbsunfähigen Personen wurde die Altfallregelung nur in den Fällen geöffnet, in denen die Kosten des Lebensunterhalts von Dritten übernommen werden. Grundsätzlich sind kranke, traumatisierte und pflegebedürftige Ausländer auch nicht auf die Gewährung eines Aufenthaltsrechts im Wege des Ermessens nach Bleiberechtsregelungen angewiesen, sondern ihnen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen subsidiärer Schutz durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu gewähren.

 

Ich denke, meine Ausführungen haben belegt, dass hier kein Handlungsbedarf besteht. Ihr Antrag läuft ins Leere.

 

 

Uwe Schünemann MdL

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