ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
Anrede,
Mit Ihrem Entschließungsantrag erweckt die
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zunächst den Eindruck, es ginge ihr um den verwaltungsmäßigen Vollzug
bundesgesetzlicher Regelungen in Niedersachsen. Da sich aber offensichtlich aus
den Gesprächen, die einzelne Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit
den Ausländerbehörden der Landkreisen und Städte geführt haben, nicht ergeben
hat, dass die Umsetzung der Altfallregelung in Niedersachsen zu signifikant
anderen Ergebnissen führt als in anderen Ländern, geht es Ihnen jetzt um die
Änderung der im Jahre 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung. Da
diese Gesetzesänderung ohnehin erst der neue Bundestag beschließen könnte, gibt
es allerdings hierfür keinen aktuellen Handlungsbedarf. Ob eine gesetzliche
Änderung geboten ist, wird jedoch davon abhängen, welche Ergebnisse die derzeit
laufende Evaluierung ergibt. Bis Mitte Juli wird dazu in den Ländern durch
Stichproben erhoben, wie voraussichtlich die Situation der Inhaber von
Probeaufenthaltserlaubnissen nach § 104a des Aufenthaltsgesetzes Ende des
Jahres aussehen wird, wenn es dann um die Verlängerung d.h. um eine auf Dauer
angelegte Aufenthaltserlaubnis geht.
Anrede,
ich will noch einmal darauf hinweisen,
dass ich schon bei Einführung der Altfallregelung darauf hingewiesen habe, dass
ich die Bedingungen, nach denen Aufenthaltserlaubnisse auf Probe erteilt werden, für äußerst großzügig halte; Tatsache ist, es
werden auch diejenigen geduldeten Ausländer begünstigt, die noch keinen Nachweis
dafür erbracht hatten, dass sie sich künftig wirtschaftlich integrieren werden.
Meine damaligen Bedenken dürften sich - leider - bestätigen.
Die jetzt in dem Entschließungsantrag erneut
erhobenen Forderungen waren in diesem Hause bereits mehrfach Gegenstand der
Diskussion. Ich habe immer stets gesagt, dass es für mich eine
Grundvoraussetzung gelungener Integration ist, dass die Betroffenen in der Lage
sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig ohne Inanspruchnahme von öffentlichen
Leistungen zu sichern. Entsprechend ist dann auch eine Bleiberechtsregelung in
der IMK beschlossen worden, wonach nur begünstigt werden konnte, wer arbeitet
oder zumindest einen Arbeitsvertrag in Aussicht hatte. Die gesetzliche Altfallregelung
ist ja bewusst großzügiger gefasst worden. Danach haben die langjährig geduldeten
Ausländer, die als Alleinstehende seit mindestens 8 Jahren oder als Familien
seit mindestens 6 Jahren hier leben, die Möglichkeit erhalten, sich in den
nächsten zweieinhalb Jahren eine Beschäftigung zu suchen, damit dann die
Aufenthaltserlaubnis auf Probe verlängert werden kann. Für diese Zeit wurde öffentliche
Unterstützung durch die Arbeitsverwaltung gewährt. Da die tatsächlichen
Aufenthaltszeiten überwiegend noch sehr viel länger sind, haben die jetzigen
Inhaber von Aufenthaltserlaubnissen auf Probe häufig über 10 Jahre Zeit gehabt,
einen Arbeitsplatz zu finden. Insoweit ist die Argumentation in dem
Entschließungsantrag, dass die gesetzliche Frist zur Arbeitsplatzsuche nicht
ausreichend sei, doch eher verwunderlich. Im Entschließungsantrag wird leider
verschwiegen, dass die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit in aller Regel nicht an der Zeitnot scheitert, sondern an der offensichtlich
mangelnden beruflichen Qualifikation. Das darf bei allen Überlegungen zur
Verlängerung von Fristen nicht außer Betracht, weil sonst die Probleme nur Jahr
für Jahr hinausgeschoben würden.
Anrede,
ich möchte nun doch einmal einige
Bemerkungen zu der auch durch ständige Wiederholung nicht richtig werdenden
Behauptung machen, der Gesetzgeber habe mit der Altfallregelung das Ziel
verfolgt, die sog. Kettenduldungen abzuschaffen und dieses Ziel ei nicht
erreicht worden. Dazu kann ich zunächst nur feststellen: Der Gesetzgeber wollte
mit der Altfallregelung diejenigen langjährig geduldeten Ausländer begünstigen,
die sozial, kulturell und auch wirtschaftlich gut integriert waren oder deren
Integration in Zukunft erwartet werden konnte. Dabei waren allen Beteiligten im
Gesetzgebungsverfahren klar, dass dadurch einige Duldungen in
Aufenthaltserlaubnisse umgewandelt werden würden. Das Ziel war nicht, die Regelung
so auszugestalten, dass es künftig keine sog. Kettenduldung mehr geben würde,
weil sich diese Forderung schon einige Jahre früher als Illusion dargestellt
hatte.
Bei aller Kritik bitte ich deshalb doch zu
bedenken, dass Duldungen wiederholt nur Ausländer erteilt werden, die die
Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, weil sie trotz
bestehender Möglichkeit ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkommen oder
der Abschiebung Hindernisse entgegenstehen, die sie selbst geschaffen oder
zumindest zu vertreten haben, etwa dadurch, dass sie ihre Identität
verschleiern. Es wird somit auch künftig zu wiederholt erteilten Duldungen
kommen, weil die Alternative vielfach wäre, dass sie nichts erhielten. Dann
könnten sie sich nicht ausweisen und müssten bei einer Polizeikontrolle in
einer anderen Form glaubhaft machen, dass sie bei der Ausländerbehörde bekannt seien,
weil sie wegen unerlaubten Aufenthalts festgehalten würden.
Über die im Entschließungsantrag geforderte
Sozialklausel für kranke, traumatisierte und pflegebedürftige Menschen ist im
Gesetzgebungsverfahren entschieden worden. Die gesetzliche Altfallregelung hatte
einen anderen Personenkreis im Blick, nämlich es sollte langjährig hier
lebenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltsperspektive eröffnet werden, wenn
sie ihren Lebensunterhalt künftig durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten könnten. Für die älteren und
erwerbsunfähigen Personen wurde die Altfallregelung nur in den Fällen geöffnet,
in denen die Kosten des Lebensunterhalts von Dritten übernommen werden.
Grundsätzlich sind kranke, traumatisierte und pflegebedürftige Ausländer auch
nicht auf die Gewährung eines Aufenthaltsrechts im Wege des Ermessens nach
Bleiberechtsregelungen angewiesen, sondern ihnen ist bei Vorliegen der
Voraussetzungen subsidiärer Schutz durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge zu gewähren.
Ich denke, meine Ausführungen haben
belegt, dass hier kein Handlungsbedarf besteht. Ihr Antrag läuft ins Leere.
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