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Sehr
geehrte Damen und Herren,
der
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD ist im März-Plenum ausführlich
diskutiert worden. Bei keiner einzigen anderen Fraktion dieses Hauses hat er dabei
Zustimmung gefunden. Schon deshalb überrascht es nicht weiter, dass der
Ältestenrat nunmehr empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der
SPD-Fraktion,
Sie
haben nicht erklären können - und konnten dies auch heute nicht -, warum ein in
der Ortsebene begonnener, auf Freiwilligkeit beruhender und von der
Landesregierung sowie den Koalitionsfraktionen unterstützter Prozess,
zukunftsfähige kommunale Gebietsstrukturen zu schaffen, durch die Einsetzung
einer Enquete-Kommission für zwei oder gar drei Jahre unterbrochen werden
sollte.
Seit
März dieses Jahres liegt in meinem Hause der Antrag der Samtgemeinden Polle und
Bodenwerder sowie aller ihrer Mitgliedsgemeinden vor, die Samtgemeinden mit
Wirkung zum 1. Januar 2010 zusammenzuschließen. Andere Gemeinden, Samtgemeinden
und Mitgliedsgemeinden haben schon vorher einvernehmlich Grundsatzbeschlüsse
gefasst, noch in dieser Kommunalwahlperiode beziehungsweise zum 1. November
2011 zu fusionieren. Letzteres gilt insbesondere für die Samtgemeinden Sietland
und Hadeln. Mit der Einsetzung der beantragten Enquete-Kommission würden alle
diese Prozesse, die auf großer Übereinstimmung im kommunalpolitischen Bereich
beruhen, gestoppt, zumindest aber behindert werden. Deshalb bleibt nur die vom
Ältestenrat empfohlene Ablehnung des Entschließungsantrags.
Landesregierung
und Koalitionsfraktionen sind ungeachtet dessen - auch wenn manche anderes
suggerieren wollen - nicht untätig und beschränken sich nicht auf die
Zuschauerrolle. Wir wollen denjenigen Kommunen, die unter besonderen strukturellen,
insbesondere haushaltswirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden, unverzüglich,
zielgenau und mit Angeboten auch zur Unterstützung einer gebietlichen Umorganisation
helfen. Darüber, wie dies genau aussehen soll, verhandelt die Landesregierung mit
den Kommunen und ihren Spitzenverbänden einen Zukunftsvertrag für starke Kommunen.
Ein
wichtiger Teil dieses Zukunftsvertrags ist das Entschuldungsangebot des Landes
zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte, insbesondere und vorrangig bei
fusionswilligen kommunalen Körperschaften. Das Entschuldungsangebot beläuft
sich über 20 Jahre betrachtet auf rd. 1,5 Mrd. Euro, d. h. mehr als 1/3 der
gesamten Kassenkreditverschuldung aller niedersächsischen Kommunen. Dies ist –
ohne Übertreibung – die Bereitschaft zu einer Kraftanstrengung, die vor kurzem
kaum jemand für möglich gehalten hätte. Darüber hinaus umfasst das Angebot des
Landes an die kommunalen Spitzenverbände, einen Zukunftsvertrag für starke
Kommunen zu schließen, auch die Durchführung einer wissenschaftlich-
analytischen Bestandsaufnahme der vorhandenen kommunalen Gebietsstrukturen
sowie insbesondere die Überprüfung einer weiteren Kommunalisierung von
Aufgaben. Erste Gespräche auch hierüber sind mit den Spitzenverbänden bereits geführt
worden.
Dies
also ist der Weg, den die Landesregierung zur Erhaltung der Zukunftsfähigkeit
der niedersächsischen Gemeinden und Landkreise gemeinsam mit den Kommunen und
ihren Spitzenverbänden beschreiten will. Und ich würde mir wünschen, dass wir
bei einem für die Zukunft unseres Landes insgesamt so wichtigen kommunalpolitischen
Thema - wie in der Vergangenheit vielfach üblich – zumindest einen Grundkonsens
zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien erzielen können.
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