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Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat am Freitag,
13.02.2009, im Bundesrat die von der EU geplanten Mindest- normen für die
Aufnahme von Asylbewerbern kritisiert. Die Schaffung neuer Anreize
für eine ungeregelte Zuwanderung, die zu einem Anstieg der Asylbewerberzahlen
führen könnten, sowie ein weiterer Aufbau von Bürokratie sei eine
falsche Weichen- stellung, sagte Schünemann. Vollzugsdefizite bei
Abschiebungen würden verschärft, die Asylverfahren unnötig in die Länge
gezogen, und die EU-Skepsis bei Teilen der Bürger würde steigen.
Die so genannte EU-Asylrichtlinie beinhaltet unter anderem
für Asylbewerber
1. die generelle
Anhebung von Sozialleistungen auf das nationale Sozialhilfeniveau,
2. den
unentgeltlichen Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung,
3. weitere
Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang.
Die Rede Schünemanns hat folgenden Wortlaut:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Dezember 2008 hat die Kommission ihr Maßnahmenpaket zur
Asylpolitik vorgelegt. Von zentraler Bedeutung ist die Neufassung der „Richtlinie
zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den
Mitgliedstaaten“ (Asylrichtlinie). Ziel sind einheitliche
Schutzstandards für ein gemeinsames europäisches Asylsystem.
Der Innenausschuss hat auf Antrag der Länder Niedersachsen,
Bayern und Sachsen eine kritische Stellungnahme abgegeben. Darüber werden wir
hier gleich abstimmen.
Wir müssen aufpassen, dass die Kommission innenpolitische
Kerninteressen der Länder nicht einfach übergeht. Denn die Folgen einer
verfehlten Migrationspolitik müssen die Länder und die Kommunen vor Ort tragen –
nicht die Entscheidungsträger in Brüssel.
Bei der Neufassung der Asylrichtlinie sehe ich drei
entscheidende Punkte:
1. Eine generelle Anhebung von Sozialleistungen für
Asylbewerber auf das jeweils in den
Mitgliedstaaten geltende Sozialhilfenniveau ist abzulehnen.
2. Für Asylbewerber darf es keine weiteren Erleichterungen
beim Arbeitsmarkzugang geben.
3. Das Asylverfahren darf durch neue Vorschriften nicht
unnötig in die Länge gezogen werden.
Zu Punkt 1 - Sozialleistungen für Asylbewerber:
Meine Damen und Herren, eine europäische Migrationspolitik
verfehlt ihren Sinn, wenn sie Anreize für eine ungeregelte Zuwanderung unter
dem Deckmantel des Asylrechts schafft. Der Kommissionsvorschlag, die Leistungsansprüche
von Asylbewerbern auf das nationale Sozialhilfeniveau anzuheben, ist daher eine
falsche Weichenstellung.
Mit dem bestehenden Asylbewerberleistungsgesetz haben wir
ein bewährtes und funktionierendes Regelwerk. Wir haben uns auf dieses Gesetz
zu Zeiten geeinigt, als die Asylbewerberzahlen auf über 400.000 pro Jahr
anschwollen.
Das Gesetz ist die Basis für die Bereitschaft unserer
Bürger, Asylbewerber und Flüchtlinge auch in Zeiten erhöhter Zugangszahlen
aufzunehmen.
Daher bin ich überzeugt: Wir brauchen zukunftsfeste und
flexible nationale Regelungen. Sie sind für die Aufnahmebereitschaft unserer
Gesellschaft unabdingbar. Der Vorschlag zur Neufassung der Asylrichtlinie
bewirkt das Gegenteil. Unser Asylbewerber-leistungsgesetz wäre faktisch ausgehebelt!
Zudem verstärkt der Kommissionsvorschlag die Anreize für
eine illegale Binnenwanderung -nämlich zu Lasten der EU-Staaten, die ein
vergleichsweise hohes Sozialleistungsniveau haben.
Das liegt doch auf der Hand: Je höher die Sozialleistungen
in einem Mitgliedstaat, umso attraktiver wird er für Asylbewerber innerhalb des
EU-Raums. Mit einer transparenten Migrationspolitik hat das nichts zu tun!
Hier ist ein anderer Ansatz zielführend: Wir müssen
einheitliche europaweit geltende Mindeststandards für eine Grundversorgung von
Asylbewerbern schaffen. Diese Mindeststandards dürfen sich aber nicht an den
Mitgliedstaaten orientieren, die ein besonders hohes Leistungsniveauhaben. Es
muss vielmehr ein ausgewogenes Mittelmaß gefunden werden.
Ferner muss die Möglichkeit bestehen bleiben,
Sozialleistungen zu kürzen, falls der Asylbewerber schuldhaft das Asylverfahren
verzögert. Genau das Gegenteil sieht der Richtlinienvorschlag vor. Er schränkt
die Kürzungsmöglichkeiten bei Verstößen des Asylbewerbers gegen
Verhaltenspflichten erheblich ein.
Diese Signalwirkung ist falsch: Der Staat würde ein
missbräuchliches Verhalten bei Asylbewerbern hinnehmen. Das wiederum würde die
Aufnahmebereitschaft der betroffenen Gesellschaft nicht fördern. So torpediert
die EU-Kommission ihr selbst gesetztes Ziel, das Schutzniveau für Asylbewerber
zu optimieren.
Zu Punkt 2 - Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang:
Die Kommission will jetzt für Asylbewerber schon nach einer Aufenthaltsdauer
von nur sechs Monaten - bisher nach einem Jahr - einen Zugang zum Arbeitsmarkt
eröffnen.
Die Folge einer solchen Regelung ist doch klar: Sie bietet
für Drittstaatsangehörige einen starken Anreiz, ihr Heimatland zu verlassen, um
über das Asylverfahren ihr Glück in der EU zu versuchen. Wir öffnen damit eine
Schleuse für ungeregelte Zuwanderung! Das liegt weder im europäischen, noch in
unserem nationalen Interesse.
Und noch ein Problem kommt hinzu:
Die berufliche Integration ist bei Menschen wünschenswert,
die auch ein Aufenthaltsrecht erhalten können, also im Falle der Anerkennung
als Flüchtling. Wenn jedoch der Aufnahmestaat weder Asyl noch subsidiären
Schutz zuerkennt und damit die Verpflichtung zur Ausreise besteht, wird eine
bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit die Rückkehrbereitschaft erheblich
erschweren. Der Kommissionsvorschlag verschärft also die bestehenden
Vollzugsdefizite bei Abschiebungen. Auch in diesem Punkt ist der
Richtlinienentwurf dringend zu überarbeiten.
Zu Punkt 3 - Regelungen zum Asylverfahren:
Lange Asylverfahren lassen die Betroffenen im Ungewissen.
Sie belasten darüber hinaus unseren Rechtsstaat – insbesondere dann, wenn sich
das Verfahren durch das rechtsmissbräuchliche Verhalten von Asylbewerbern in
die Länge zieht.
Daher sage ich klar: Der Vorschlag der Kommission,
Asylbewerbern grundsätzlich eine unentgeltliche rechtliche Beratung und
Vertretung zu gewähren, weist in die falsche Richtung. Eine Kostenerstattung
muss davon abhängen, dass die Rechtsverfolgung ausreichend Aussicht auf Erfolg
bietet. Das gilt für jeden Staatsbürger, der Prozesskostenhilfe beantragt. Und
das muss auch bei jedem Asylbewerber gelten.
Auf der einen Seite diskutieren wir darüber, steigende
Kosten bei der Prozesskostenhilfe wegen leerer Staatskassen zu reduzieren. Auf
der anderen Seite will uns Brüssel jetzt vorschreiben, dass der Staat bei
Asylverfahren grundsätzlich Prozesskostenhilfe gewährt. Das können wir keinem
Bürger auf der Straße erklären! Solche Vorschläge tragen nicht dazu bei, die
EU-Skepsis bei Teilen unserer Bürger abzubauen.
Das Grundrecht auf Asyl genießt in unserer Verfassung einen
hohen Stellenwert. Das soll so bleiben. Es wird jedoch zu einem inhaltsleeren
Recht, wenn wir die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft überstrapazieren.
Unsere Bürger hätten kein Verständnis, wenn wir auf Druck der EU-Kommission
bewährte Regelungen ändern müssen. Hierzu zählen ein besonderes
Sozialleistungsrecht für Asylbewerber, klare Regeln für den Zugang zum
Arbeitsmarkt und schnellere Asylverfahren.
Für mich gilt der Grundsatz: Keine neuen Anreize für eine
illegale Zuwanderung unter dem Deckmantel des Asylrechts! Daher müssen die
Vorschläge der Kommission auf den Prüfstand. Ich bin mir sicher: Die
Bundesregierung und das federführende Bundesinnenministerium teilen diese
Auffassung und werden in Brüssel gezielt nach verhandeln.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! |