Schünemann kritisiert EU-Asylrichtlinie

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat am Freitag, 13.02.2009, im Bundesrat die von der EU geplanten Mindest-

normen für die Aufnahme von Asylbewerbern kritisiert. Die Schaffung neuer Anreize für eine ungeregelte Zuwanderung, die zu einem Anstieg der Asylbewerberzahlen führen könnten, sowie ein weiterer Aufbau von Bürokratie sei eine falsche Weichen-

stellung, sagte Schünemann. Vollzugsdefizite bei Abschiebungen würden verschärft, die Asylverfahren unnötig in die Länge gezogen, und die EU-Skepsis bei Teilen der Bürger würde steigen.


Die so genannte EU-Asylrichtlinie beinhaltet unter anderem für Asylbewerber

 

1. die generelle Anhebung von Sozialleistungen auf das nationale Sozialhilfeniveau,

2. den unentgeltlichen Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung,

3. weitere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang.


Die Rede Schünemanns hat folgenden Wortlaut:


 

Sehr geehrte Damen und Herren,


im Dezember 2008 hat die Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Asylpolitik vorgelegt. Von zentraler Bedeutung ist die Neufassung der „Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten“ (Asylrichtlinie). Ziel sind einheitliche Schutzstandards für ein gemeinsames europäisches Asylsystem.

Der Innenausschuss hat auf Antrag der Länder Niedersachsen, Bayern und Sachsen eine kritische Stellungnahme abgegeben. Darüber werden wir hier gleich abstimmen.

 

Wir müssen aufpassen, dass die Kommission innenpolitische Kerninteressen der Länder nicht einfach übergeht. Denn die Folgen einer verfehlten Migrationspolitik müssen die Länder und die Kommunen vor Ort tragen – nicht die Entscheidungsträger in Brüssel.

 

Bei der Neufassung der Asylrichtlinie sehe ich drei entscheidende Punkte:

1. Eine generelle Anhebung von Sozialleistungen für Asylbewerber auf das jeweils in den

Mitgliedstaaten geltende Sozialhilfenniveau ist abzulehnen.

2. Für Asylbewerber darf es keine weiteren Erleichterungen beim Arbeitsmarkzugang geben.

3. Das Asylverfahren darf durch neue Vorschriften nicht unnötig in die Länge gezogen werden.


Zu Punkt 1 - Sozialleistungen für Asylbewerber:

 

Meine Damen und Herren, eine europäische Migrationspolitik verfehlt ihren Sinn, wenn sie Anreize für eine ungeregelte Zuwanderung unter dem Deckmantel des Asylrechts schafft. Der Kommissionsvorschlag, die Leistungsansprüche von Asylbewerbern auf das nationale Sozialhilfeniveau anzuheben, ist daher eine falsche Weichenstellung.

Mit dem bestehenden Asylbewerberleistungsgesetz haben wir ein bewährtes und funktionierendes Regelwerk. Wir haben uns auf dieses Gesetz zu Zeiten geeinigt, als die Asylbewerberzahlen auf über 400.000 pro Jahr anschwollen.

 

Das Gesetz ist die Basis für die Bereitschaft unserer Bürger, Asylbewerber und Flüchtlinge auch in Zeiten erhöhter Zugangszahlen aufzunehmen.

Daher bin ich überzeugt: Wir brauchen zukunftsfeste und flexible nationale Regelungen. Sie sind für die Aufnahmebereitschaft unserer Gesellschaft unabdingbar. Der Vorschlag zur Neufassung der Asylrichtlinie bewirkt das Gegenteil. Unser Asylbewerber-leistungsgesetz wäre faktisch ausgehebelt!

 

Zudem verstärkt der Kommissionsvorschlag die Anreize für eine illegale Binnenwanderung -nämlich zu Lasten der EU-Staaten, die ein vergleichsweise hohes Sozialleistungsniveau haben.

 

Das liegt doch auf der Hand: Je höher die Sozialleistungen in einem Mitgliedstaat, umso attraktiver wird er für Asylbewerber innerhalb des EU-Raums. Mit einer transparenten Migrationspolitik hat das nichts zu tun!

Hier ist ein anderer Ansatz zielführend: Wir müssen einheitliche europaweit geltende Mindeststandards für eine Grundversorgung von Asylbewerbern schaffen. Diese Mindeststandards dürfen sich aber nicht an den Mitgliedstaaten orientieren, die ein besonders hohes Leistungsniveauhaben. Es muss vielmehr ein ausgewogenes Mittelmaß gefunden werden.

 

Ferner muss die Möglichkeit bestehen bleiben, Sozialleistungen zu kürzen, falls der Asylbewerber schuldhaft das Asylverfahren verzögert. Genau das Gegenteil sieht der Richtlinienvorschlag vor. Er schränkt die Kürzungsmöglichkeiten bei Verstößen des Asylbewerbers gegen Verhaltenspflichten erheblich ein.

 

Diese Signalwirkung ist falsch: Der Staat würde ein missbräuchliches Verhalten bei Asylbewerbern hinnehmen. Das wiederum würde die Aufnahmebereitschaft der betroffenen Gesellschaft nicht fördern. So torpediert die EU-Kommission ihr selbst gesetztes Ziel, das Schutzniveau für Asylbewerber zu optimieren.

 

Zu Punkt 2 - Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang:


Die Kommission will jetzt für Asylbewerber schon nach einer Aufenthaltsdauer von nur sechs Monaten - bisher nach einem Jahr - einen Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnen.

Die Folge einer solchen Regelung ist doch klar: Sie bietet für Drittstaatsangehörige einen starken Anreiz, ihr Heimatland zu verlassen, um über das Asylverfahren ihr Glück in der EU zu versuchen. Wir öffnen damit eine Schleuse für ungeregelte Zuwanderung! Das liegt weder im europäischen, noch in unserem nationalen Interesse.

 

Und noch ein Problem kommt hinzu:

Die berufliche Integration ist bei Menschen wünschenswert, die auch ein Aufenthaltsrecht erhalten können, also im Falle der Anerkennung als Flüchtling. Wenn jedoch der Aufnahmestaat weder Asyl noch subsidiären Schutz zuerkennt und damit die Verpflichtung zur Ausreise besteht, wird eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit die Rückkehrbereitschaft erheblich erschweren. Der Kommissionsvorschlag verschärft also die bestehenden Vollzugsdefizite bei Abschiebungen. Auch in diesem Punkt ist der Richtlinienentwurf dringend zu überarbeiten.

 

Zu Punkt 3 - Regelungen zum Asylverfahren:

 

Lange Asylverfahren lassen die Betroffenen im Ungewissen. Sie belasten darüber hinaus unseren Rechtsstaat – insbesondere dann, wenn sich das Verfahren durch das rechtsmissbräuchliche Verhalten von Asylbewerbern in die Länge zieht.

 

Daher sage ich klar: Der Vorschlag der Kommission, Asylbewerbern grundsätzlich eine unentgeltliche rechtliche Beratung und Vertretung zu gewähren, weist in die falsche Richtung. Eine Kostenerstattung muss davon abhängen, dass die Rechtsverfolgung ausreichend Aussicht auf Erfolg bietet. Das gilt für jeden Staatsbürger, der Prozesskostenhilfe beantragt. Und das muss auch bei jedem Asylbewerber gelten.

 

Auf der einen Seite diskutieren wir darüber, steigende Kosten bei der Prozesskostenhilfe wegen leerer Staatskassen zu reduzieren. Auf der anderen Seite will uns Brüssel jetzt vorschreiben, dass der Staat bei Asylverfahren grundsätzlich Prozesskostenhilfe gewährt. Das können wir keinem Bürger auf der Straße erklären! Solche Vorschläge tragen nicht dazu bei, die EU-Skepsis bei Teilen unserer Bürger abzubauen.

 

Das Grundrecht auf Asyl genießt in unserer Verfassung einen hohen Stellenwert. Das soll so bleiben. Es wird jedoch zu einem inhaltsleeren Recht, wenn wir die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft überstrapazieren. Unsere Bürger hätten kein Verständnis, wenn wir auf Druck der EU-Kommission bewährte Regelungen ändern müssen. Hierzu zählen ein besonderes Sozialleistungsrecht für Asylbewerber, klare Regeln für den Zugang zum Arbeitsmarkt und schnellere Asylverfahren.

 

Für mich gilt der Grundsatz: Keine neuen Anreize für eine illegale Zuwanderung unter dem Deckmantel des Asylrechts! Daher müssen die Vorschläge der Kommission auf den Prüfstand. Ich bin mir sicher: Die Bundesregierung und das federführende Bundesinnenministerium teilen diese Auffassung und werden in Brüssel gezielt nach verhandeln.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Uwe Schünemann MdL

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