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Neues zum "Feuerwehrführerschein" |
Nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Niedersächsischen
Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion
Hans-Christian Biallas: „Der Innenausschuss hat heute die Grundlage
dafür geschaffen, dass der Feuerwehrführerschein in Kürze eingeführt
werden kann. Der Entwurf einer Landesverordnung für den
Feuerwehrführerschein ist erarbeitet und befindet sich in der
Abstimmung mit den Verbänden, die das Vorgehen grundsätzlich begrüßen.
Deshalb bin ich zuversichtlich, dass eine Niedersächsische
Fahrberechtigungsverordnung in Kürze veröffentlicht werden kann. Das
Land ist und bleibt verlässlicher Partner der Freiwilligen Feuerwehren!“
Künftig werde es dann zwei unterschiedliche Fahrberechtigungen geben:
1. Bei Feuerwehrfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht
von 4,75 t genügt eine interne Schulung bzw. Einweisung und die
Feststellung der Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen. Das ist
unbürokratisch und kommt vor allem dem Ehrenamt entgegen.
2. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Feuerwehrfahrzeuges von
7,5 t ist in der aktuellen Bundesregelung eine vom Umfang her
verringerte praktische Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine
erfolgreiche praktische Prüfung durch einen Sachverständigen, d. h.
durch einen Fahrprüfer vorgesehen. Da eine Ausbildung in einer
Fahrschule und eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann
nach zwei Jahren diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der
Klasse C1 umgeschrieben werden. |