Neues zum "Feuerwehrführerschein"
Nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Niedersächsischen Landtag erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Hans-Christian Biallas: „Der Innenausschuss hat heute die Grundlage dafür geschaffen, dass der Feuerwehrführerschein in Kürze eingeführt werden kann. Der Entwurf einer Landesverordnung für den Feuerwehrführerschein ist erarbeitet und befindet sich in der Abstimmung mit den Verbänden, die das Vorgehen grundsätzlich begrüßen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass eine Niedersächsische Fahrberechtigungsverordnung in Kürze veröffentlicht werden kann. Das Land ist und bleibt verlässlicher Partner der Freiwilligen Feuerwehren!“


Künftig werde es dann zwei unterschiedliche Fahrberechtigungen geben:


1. Bei Feuerwehrfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 t genügt eine interne Schulung bzw. Einweisung und die Feststellung der Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen. Das ist unbürokratisch und kommt vor allem dem Ehrenamt entgegen.


2. Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Feuerwehrfahrzeuges von 7,5 t ist in der aktuellen Bundesregelung eine vom Umfang her verringerte praktische Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine erfolgreiche praktische Prüfung durch einen Sachverständigen, d. h. durch einen Fahrprüfer vorgesehen. Da eine Ausbildung in einer Fahrschule und eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann nach zwei Jahren diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umgeschrieben werden.

 

Uwe Schünemann MdL

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