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- es gilt
das gesprochene Wort! -
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist
erst 6 Monate her, da habe ich auch an dieser Stelle gestanden und zum Thema
NPD-Verbotsverfahren gesprochen. Damals waren es die Fraktionen von Grünen und
Linken, die über Entschließungsanträge die Landesregierung aufgefordert haben,
alle V-Leute in der NPD abzuschalten und ein neuerliches Verbotsverfahren
voranzutreiben. Ich hatte Ihnen den Standpunkt der Landesregierung zu diesen
Entschließungsanträgen dargelegt und ausführlich erläutert.
Nun liegt,
wenige Tage vor der Bundestagswahl, ein neuerlicher Entschließungsantrag,
diesmal von der Fraktion der SPD vor.
Lassen Sie
mich an dieser Stelle nur kurz anmerken, dass die Frage, ob ein Verbotsverfahren
erfolgreich gegen die NPD geführt werden kann, für Wahlkampfzwecke völlig
ungeeignet ist.
Es geht
bei dieser Entscheidung um eine rechtlich und fachlich einwandfreie Auslegung
eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, um eine gut abzuwägende
Prognoseentscheidung, die erhebliche Konsequenzen für unsere wehrhafte
Demokratie nach sich ziehen könnte und letztlich auch um den Informationsstand
der Verfassungsschutzbehörden und damit auch den Informationsstand der Politik,
der politischen Entscheidungsträger und der Öffentlichkeit.
Ein
solches Thema muss daher in aller Ruhe, mit dem nötigen Ernst und der gebotenen
Sachlichkeit diskutiert werden. Sonst erreichen Sie, meine sehr geehrten Damen
und Herren von der SPD nur, dass die NPD – und das auch noch unmittelbar vor der
Wahl - im öffentlichen Interesse steht.
Aber nun
zurück zu den fachlichen Fragen. Ich habe es ja eben schon anklingen lassen,
dass die Haltung der Landesregierung zur Einleitung eines neuen
NPD-Verbotsverfahrens unverändert geblieben ist. Dabei muss ich wohl nicht noch
mal betonen, dass auch ich ein Verbot dieser Partei begrüßen würde, auch wenn
die Probleme, die der Rechtsextremismus bereitet, damit keinesfalls gelöst wären.
Ein
neuerliches Verbotsverfahren darf aber auf gar keinen Fall vor dem Bundesverfassungsgericht
scheitern.
Das
Bundesverfassungsgericht selbst hat die Hürden für ein solches Verfahren so
hoch gelegt, dass das Risiko zu
scheitern nicht gering ist und ein Verbot nur zu erreichen ist, wenn alle
V-Leute in der NPD abgeschaltet werden. Eine solche Abschaltung von
Informationen aus dem innersten Kreis der NPD halte ich nicht zuletzt im
Hinblick auf die Verflechtung der NPD mit der neonazistischen, insbesondere der
gewaltbereiten Szene, für äußerst risikoreich.
Ein
Verzicht auf wichtige und zuverlässige Informationen ist mit mir nicht zu
machen.
An dieser
Haltung hat auch der Vorstoß des bayerischen Innenministers nichts verändert.
Auch ich habe mit Interesse gelesen, dass der Kollege Herrmann meint, einen Weg
gefunden zu haben, wie ohne Abschaltung der V-Leute, die er genauso wie ich für
unerlässlich hält, ein NPD-Verbotsverfahren erfolgreich durchgeführt werden
kann. Ich erwarte, dass der bayerische Kollege seine Überlegungen mit den
Innenministern aus Bund und Ländern besprechen wird.
Um keine
vorschnellen Reaktionen und falschen Hoffnungen aufkommen zu lassen, will ich
an dieser Stelle nochmals nachdrücklich darauf hinweisen:
Mit den
Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht selbst aufgestellt hat, ist es nach
hiesiger Interpretation nicht vereinbar, in einem neuerlichen Verfahren
auf bereits vorliegende offene Materialien
als Beleg der Verfassungswidrigkeit der NPD zurückzugreifen.
Um dem
Verfassungsgericht gerichtsverwertbares Material vorlegen zu können, bedarf es
zunächst einer Abschaltung aller V-Leute. Danach kann eine neue Sammlung und
Auswertung von ausschließlich offenen Erkenntnissen beginnen, Dauer ca. 2
Jahre.
Der Erfolg
einer solchen Vorgehensweise ist mehr als zweifelhaft, da sich die NPD taktisch
darauf einstellen wird. In der Gewissheit, dass alle internen Vorgänge,
Äußerungen und Abläufe in der Partei nunmehr auch intern bleiben, ist es doch
schlicht nicht zu glauben, die NPD liefere selbst genügend offenes Material, um
ihre eigene Verfassungswidrigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht belegen zu
können.
Unabhängig
von einem Verbotsverfahren, habe ich bereits vor geraumer Zeit Vorschläge
gemacht, wie quasi als weniger einschneidender Eingriff, die staatliche Parteienfinanzierung,
die immerhin 40 Prozent der Finanzierung der NPD ausmacht, gestoppt werden
kann.
Diese
Vorschläge habe ich mit meinen Kollegen bei der letzten Innenministerkonferenz
erneut erörtert und wir sind übereingekommen, darüber nach der Bundestagswahl
in aller Ruhe zu sprechen.
Ich stimme
mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD darin überein, dass die politische und
gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Gedankengut der extremen Rechten
von allen demokratischen Parteien gemeinsam geführt werden muss und der Staat
dabei eine besondere Verpflichtung hat. Die Niedersächsische Landesregierung
ist sich dieser Verantwortung stets bewusst gewesen und hat bis heute bei
dieser Auseinandersetzung eine führende Rolle eingenommen.
Dabei wird
nicht nur, wenn es das Gesetz fordert, durch repressive Maßnahmen
eingeschritten, denn Gewalt, Ausländerfeindlichkeit und Volksverhetzung werden
von den niedersächsischen Sicherheitsbehörden nicht hingenommen, es wird vielmehr
konsequent und mit der erforderlichen Härte des Gesetzes eingeschritten.
Auch bei
der politisch gesellschaftlichen Auseinandersetzung nimmt die Landesregierung
eine führende Position ein. Insbesondere der Niedersächsische Verfassungsschutz
ist bei der aufklärenden Präventionsarbeit sehr gut aufgestellt.
Unsere
Arbeit in diesem Bereich gilt seit Jahren als beispielhaft.
Hervorheben
will ich an dieser Stelle, stellvertretend für alle anderen Maßnahmen der
Prävention, die Beratungen für Kommunen, die in ganz Niedersachsen von zahlreichen
Städten und Gemeinden angenommen werden und die hervorragende Arbeit des
Beauftragten für Immobiliengeschäfte mit rechtsextremistischem Hintergrund, der
durch seine Beratung wirksam dazu beiträgt, die Pläne von Rechtsextremisten zur
Einrichtung von Schulungszentren oder anderen zentralen Einrichtungen zu erschweren
oder zu vereiteln.
Um die
erfolgreiche Präventionsarbeit der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde
auch nach außen noch besser zu dokumentieren, haben wir vor kurzem die Niedersächsische
Extremismus-Informationsstelle – NEIS ins Leben gerufen. NEIS soll unsere Aktivitäten
in der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit
bündeln und verstärken. Es soll eine Anlaufstelle für die Bürgerinnen und
Bürger, für Institutionen, Initiativen, Verbände und Kommunen zu allen Fragen
des Extremismus sein.
NEIS hat
seine Arbeit bereits aufgenommen und als eine ihrer ersten Aktionen ein
Symposium zum Thema Rechtsextremismus durchgeführt, bei dem anerkannte
Fachleute aus ganz Deutschland referiert und anschließend intensiv mit den Teilnehmern
diskutiert haben. Ich war selbst bei diesem Symposium zugegen und habe mich von
der hohen Qualität dieser Veranstaltung überzeugen können. Mit ist auch
bekannt, dass sie parteiübergreifend große Zustimmung gefunden hat.
Neben
vielen anderen Aktionen und Maßnahmen, ist es auch eine Veranstaltung wie
dieses Symposium, mit der die Landesregierung einen sehr erfolgreichen Beitrag
zur Aufklärung über und den Umgang mit dem Rechtsextremismus leistet.
Ich denke,
die Nazis zu bekämpfen und aktive Prävention zu leisten ist allemal besser, als
die NPD immer wieder durch fruchtlose Verbotsdiskussionen aufzuwerten.
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