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Die
Fraktion hatte gefragt:
Am 12.
September hatte sich der 50-jährige Dominik B. in einer Münchener S-Bahn
schützend vor eine Gruppe Kinder gestellt, von der die Täter Geld erpressen
wollten. Nach bisherigen Ermittlungen schlugen die Jugendlichen auf ihr Opfer
ein und traten den Mann mit Füßen, auch als er bereits am Boden lag. Trotz
rascher notärztlicher Versorgung konnte er nicht gerettet werden; er starb
wenig später im Krankenhaus. Die Täter konnten noch am Tatort gestellt werden.
Gegen sie erging ein Haftbefehl wegen Mordes und räuberischer Erpressung.
Der
Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) würdigte die Zivilcourage des
Opfers: „Er ist Vorbild für eine menschliche Gesellschaft!“, und kündigte an,
dem Opfer posthum den Bayerischen Verdienstorden zu verleihen. Auch Bundespräsident
Horst Köhler prüft, dem Opfer posthum das Bundesverdienstkreuz zu verleihen, da
er ein Beispiel für Zivilcourage und Mut gesetzt habe.
Presseberichten
zufolge sollen die jugendlicher Straftäter arbeitslos und bereits durch
Straftaten aufgefallen sein. Unter anderem spricht sich der Kriminologe und
frühere Niedersächsische Justizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer in einem
Interview mit der Nordwest-Zeitung vom 15. September 2009 für eine stärkere
Videoüberwachung in Bahnhöfen aus.
Wir fragen
die Landesregierung:
Wie
bewertet die Landesregierung das Verhalten des Dominik B., und sieht sie Möglichkeiten,
im Hinblick auf die innere Sicherheit das gesamtgesellschaftliche Verantwortungsbewusstsein
und die Zivilcourage der Bürger noch zu stärken?
Welche
präventive und repressive Maßnahmen verfolgt die Landesregierung zur Bekämpfung
der Jugendgewalt bzw. der Jugendkriminalität und der damit verbundenen
Intensivtäter-problematik?
Wie
bewertet die Landesregierung die Forderung zur stärkeren Videoüberwachung im
öffentlichen Raum, insbesondere in Bahnhöfen und in S-Bahnen?
Innenminister
Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Dringliche Anfrage
wie folgt:
Die
Landesregierung verurteilt die schrecklichen Geschehnisse von München und
weitere Fälle von Gewalt. Sie wird an der konsequenten Politik aus Prävention,
Repression und an der Stärkung der Polizeipräsenz durch das 1000er Programm
festhalten.
Sie
erachtet die Förderung der Zivilcourage für wesentlich, um die Prävention und
den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken und hält dabei die
folgenden Kernelemente für unverzichtbar:
Information
und Sensibilisierung für ein positives Sozialverhalten, wenn Menschen durch
Straftaten und Belästigungen in Not geraten.
Förderung
des Zeugenverhaltens der Bevölkerung bei Straftaten im öffentlichen Raum.
Steigerung
der Bereitschaft zum Helfen und Einschreiten bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Stärkung
des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.
Förderung
der öffentlichen Berichterstattung über Bürgerengagement zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit auf Straßen und Plätzen.
Die
Landesregierung wird die derzeitigen Präventionsmaßnahmen vor dem Hintergrund
der aktuellen Ereignisse überprüfen und verstärken sowie bei Bedarf fortentwickeln.
Dies
vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie
folgt:
Zu 1.:
Der Tod
des Dominik B. am S-Bahnhof München-Sölln hat eine breite Debatte in Politik
und Gesellschaft über die Bedeutung von Zivilcourage ausgelöst. Der Fall löst
auch deswegen so starke Betroffenheit aus, weil nach den vorliegenden Erkenntnissen
das Opfer
die Polizei rechtzeitig informierte und sich insgesamt vorbildlich verhielt,
Außenstehende
gar nicht oder zu spät eingriffen
und die
Gewalt der Täter keine Hemmschwellen kannte.
Letzteres
weist auf das besorgniserregende Phänomen einer sich verfestigenden Jugend-gewaltkriminalität
hin. Damit sind für die Zukunftsfähigkeit und das Zusammenleben in unserem Land
entscheidende Fragen berührt, die ein gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen von
Politik und Gesellschaft erfordern.
Durch die
Geschehnisse von München – und weitere beunruhigende Fälle von Gewalt – darf
nicht der Eindruck entstehen, dass Menschen mit Zivilcourage im Ernstfall
schutzlos ausgeliefert sind.
Nach den
aktuellen Geschehnissen ist es weiterhin unverzichtbar, die Bemühungen für mehr
Zivilcourage öffentlichkeitswirksam und engagiert zu verstärken.
Dazu wird
die Landesregierung insbesondere
im März
2010 einen landesweiten „Aktionstag für Zivilcourage und gegen Gewalt“ unter
breiter Beteiligung gesellschaftlich relevanter Gruppen initiieren.
die
umfangreichen Präventionsmaßnahmen an den Schulen mit dem Ziel weiter ausbauen,
die Jugendlichen auf dem Weg zu selbstbewusstem und verantwortungsvollem
Handeln zu unterstützen.
unter der
Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und
Integration gemeinsam mit der Üstra, Hannoversche Verkehrsbetriebe AG umgehend
eine Kampagne zur Stärkung der Zivilcourage im öffentlichen Verkehrsraum
starten und entsprechend eine
landesweite Kampagne mit den Aufgabenträgern für den Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) und den Kommunalen Spitzenverbänden initiieren.
sich dafür
einsetzen, die Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr weiter auszubauen
sowie das System der Notrufschaltung in den Bussen und Bahnen zu optimieren.
Hierfür wird die Landesregierung Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro aus
der Initiative Niedersachsen als Anschubfinanzierung zur Verfügung stellen.
die
sichtbare Präsenz der uniformierten Polizei an sensiblen Orten im öffentlichen
Raum unter anderem durch verstärkten Einsatz von Kräften der Bereitschaftspolizei
zu intensivieren.
Zu 2.:
Die
Jugendkriminalität bewegt sich seit Jahren auf einem hohen Niveau. Besonders
das Ausmaß der Jugendgewalt ist alarmierend. Die Landesregierung sieht in der
Bekämpfung der Jugendgewalt und der Jugendkriminalität deshalb eine besondere
Herausforderung, an der sie mit Nachdruck arbeitet. Die schreckliche Tat von
München, aber auch andere bundesweit bekannt gewordene Fälle zeigen, dass in
den Anstrengungen zur Bekämpfung der Jugendgewalt nicht nachgelassen werden
darf. Die Landesregierung verfolgt zur Bekämpfung der Jugendgewalt das Konzept
„Integration – Prävention – Repression“. Alle drei Ansätze greifen ineinander:
Wichtige Voraussetzung einer nachhaltigen Verbrechensbekämpfung sind erfolgreiche
Integration und wirksame Prävention. Erst wenn diese in bestimmten Fällen nicht
wirken, bedarf es einer effektiven und zeitnahen Repression. Auf allen drei
Gebieten arbeitet die Landesregierung konzentriert und nachhaltig.
Um
Gewalttaten zu verhindern, ist es wichtig, der Ausübung von Gewalt möglichst
umfassend und frühzeitig entgegen zu treten. Aus der Kriminologie ist bekannt,
dass eine früh einsetzende, kontinuierliche Gewalttätigkeit zu langjähriger
Kriminalität führen kann.
Um solchen
Entwicklungen zuvor zu kommen, setzt eine sinnvolle Gewaltprävention bereits im
frühen Kindesalter an und sollte mit Maßnahmen bis ins Jugendalter kombiniert
werden. Wichtige Zielgruppe von Gewaltprävention sind dabei auch die Eltern.
Nachhaltige Prävention kann nur im Zusammenspiel aller gesellschaftlichen
Kräfte gelingen, durch Eltern, Kindertagesstätten, Schu-len,
Jugendhilfeeinrichtungen, Polizei und Justiz. Prävention beginnt deswegen vor
Ort in den einzelnen Kommunen; denn dort leben sowohl Täter als auch Opfer in
ihren konkreten sozialen Bezügen. Die Prävention wird aber zugleich besonders
unterstützt und gefördert durch zahlreiche Maßnahmen auf Landesebene. Diese
werden zusammengeführt in der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.
Ich will
Ihnen an dieser Stelle nicht die Vielzahl aller präventiven und repressiven
Maßnahmen aufzählen, die von der Landesregierung unterstützt werden. Die ressortübergreifende
Arbeitsgruppe, die sich mit der Überprüfung dieser Maßnahmen beschäftigt,
steht kurz vor dem Abschluss ihrer Arbeiten und wird bis zum Jahresende einen Abschlussbericht
vorlegen, der alle Maßnahmen aufführt, beschreibt und bewertet. Vorweg kann ich
aber auf folgendes hinweisen:
Es ist
bekannt, dass sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen am besten wirken,
wenn Behörden und sonstige Beteiligte eng vernetzt zusammen arbeiten. Außerdem
soll die Zeit zwischen Tat und Sanktion möglichst kurz gehalten werden. Darauf
setzen Konzepte wie beispielsweise das Vorrangige Jugendverfahren, das die
Polizei und Justiz im Jahr 2007 landesweit eingeführt haben. In dieselbe Richtung
zielt auch das Landesrahmenkonzept „Minderjährige Schwellen- und
Intensivtäter“. Dieses Konzept dient einerseits der Schaffung landesweit
einheit-licher Kriterien, welche Täter als Schwellen- und Intensivtäter
bezeichnet werden. Andererseits wird die Zusammenarbeit der Behörden,
insbesondere von Polizei, Justiz, Jugendhilfe und anderen Einrichtungen, wie
etwa Schulen, konkret geregelt. Intensivtäter werden einheitlich erfasst.
Behördenübergreifende Fallkonferenzen tragen dazu bei, dass die individuell
passenden Maßnahmen schnell und effizient angewendet werden können.
Zu 3.:
In den
letzten Jahren ereigneten sich deutschlandweit mehrere tragische Gewaltereignisse,
zuletzt der in der Anfrage geschilderte Fall am 12.09.2009 in München.
Öffentliche
Verkehrsmittel in Deutschland stellen eine Lebensader der modernen Gesellschaft
dar. Sie befördern täglich mehrere Millionen Fahrgäste.
Eine
wachsende Zahl von Gewalttaten in öffentlichen Verkehrsmitteln, häufig im
Zusammenhang mit alkoholisierten jugendlichen Tätern, beeinträchtigt das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig.
Mittlerweile
sind in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Vielzahl von Videokameras durch deren
Betreiber eingerichtet worden. Im Falle von Not- und Alarmierungsfällen sind
die Führer von Bussen und Bahnen sowie das Personal in den Leitständen sofort
in der Lage, die Polizei zu informieren und Hilfe herbeizuführen. Die Systeme
der Überwachung und Hilfe gilt es auszubauen. Die Landesregierung hat aktuell
entschieden in diesem Zusammenhang 500.000 € als Anschubfinanzierung zur
Verfügung zu stellen.
Wie auch
mit der von der Landesregierung bereits im September 2006 beschlossenen sukzessiven
und bis zum heutigen Zeitpunkt konsequent umgesetzten Ausweitung der Videoüberwachung
in Niedersachsen sind die Erfahrungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln
durchweg positiv. Wissenschaftliche Untersuchungen u. a. im Land Brandenburg bestätigen eine solche positive
Wirkung.
Eine
Videoüberwachung im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlichen
Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Bushaltestellen, steigert das Sicherheitsgefühl
der Fahrgäste und Passanten. Zudem erhöht sich die Abschreckungswirkung auf
potenzielle Straftäter an den überwachten Orten; die Möglichkeit zur Aufklärung
von Straftaten durch das gewonnene Bildmaterial steigt.
Aus diesen
Gründen führt die Landesregierung Gespräche mit Trägern und Unternehmen des
öffentlichen Personenverkehrs zur Ausweitung der dort durchgeführten
Videoüberwachung.
Ein
weiterer Sicherheitsgewinn kann durch ein verändertes System der
Notrufschaltungen in den Bussen und Bahnen erreicht werden. Nach der Betätigung
des Notrufes in den Fahrzeugen sollte automatisch in Schienenfahrzeugen ein
Monitor bzw. in Bussen ein Signal im Führerstand aktiviert werden, so dass der
Fahrzeugführer das Geschehen beobachten kann bzw. aufmerksam wird und Hilfe
herbeiholen kann. Gleichzeitig sollte eine Aufzeichnung des Ereignisablaufes
gestartet werden.
Ein
zusätzliches optisches und akustisches Signal macht Fahrgäste und Passanten auf
das Geschehen aufmerksam. Während diese so zu einer aktiven Hilfeleistung
aufgefordert würden, träte für die Straftäter ein Abschreckungseffekt ein, da
sie durch die sofortige Notrufweitergabe und Alarmierung von
Interventionskräften mit einer Ergreifung rechnen müssten. Zudem erhöht eine
permanente oder gesondert gestartete Bildaufzeichnung ihr Risiko einer späteren
Ermittlung und Bestrafung.
Die
Landesregierung bekräftigt ihre durch einen Beschluss der Ständigen Konferenz
der Innenminister und -senatoren gestützte Auffassung, dass die
Videoüberwachung öffentlicher Räume inklusive öffentlicher Verkehrsmittel
geeignet ist, Gefahren abzuwehren sowie Straftaten zu verhüten und zu verfolgen. |