Rede auf der Mitgliederversammlung des NSGB am 10. Juni 2009: „Perspektiven der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen“

- es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede,

ich freue mich sehr, dass ich auch in diesem Jahr wieder an Ihrer Mitgliederversammlung teilnehmen kann. Gerne bin ich zu Ihnen gekommen, um wichtige Themen anzusprechen, die sowohl die Kommunen als auch das Land beschäftigen. Wir stehen vor enormen Herausforderungen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise wirft ihre Schatten auch auf die kommunale Ebene. Niedersachsen ist in großen Teilen gut aufgestellt. Uns hilft es jetzt, dass wir in den letzten Jahren viel unternommen haben, die Nettoneuverschuldung zurückzufahren. Und den Kommunen hilft es in der Krise, dass sich die Landesregierung seit 2003 konsequent dafür eingesetzt hat, den Kommunen finanziell mehr Luft zum Atmen zu verschaffen.

Auf diesem Weg müssen und werden wir beharrlich weiter gehen. Gleichzeitig sind neue Instrumente und Ansätze erforderlich, um die kommunalen Strukturen krisenfest und zukunftsfähig auszurichten. Daran führt kein Weg vorbei.

 

Anrede,

 

der 20. Februar 2009 war für das Land und für die Kommunen in Niedersachsen ein bemerkenswerter Tag. Der Bundesrat hatte – nach einigen Querelen im Vorfeld – dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland mit ganz großer Mehrheit zugestimmt. Das hat uns in die Lage versetzt, mit der „Initiative Niedersachsen“ rd.1.4 Mrd. € zur Stärkung der Wirtschaftsförderung und zur Sicherung von Arbeitsplätzen einzusetzen. Noch am gleichen Tag hat der Landtag das notwendige Umsetzungsgesetz - das Niedersächsische Zukunftsinvestitionsgesetz - verabschiedet.

 

Ich wage die Behauptung:

Eine derartig schnelle Umsetzung hat zuvor in Niedersachsen noch niemals stattgefunden. Dies gelingt nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Hier gilt mein ganz besonderer Dank den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere auch dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Auf Arbeitsebene hat es bei der Vorbereitung des Gesetzes einen sehr intensiven und vertrauensvollen Austausch gegeben. Alle Beteiligten haben davon profitiert. Diesen vertrauensvollen und konstruktiven Weg der Zusammenarbeit sollten wir vertiefen.

 

Anrede,

 

Niedersachsen ist handlungsfähig. Mir ist selbstverständlich bewusst, dass auch heute noch die eine oder andere offene Frage besteht.  Hier müssen und werden wir im ständigen Dialog mit dem Bund weitere Klärungen herbeiführen.

 

Sie wissen: Art. 104b GG lässt Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach derzeit gültiger Rechtslage nur zu, soweit dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zukommt. Diese Regelung schränkt die Verwendungsmöglichkeit deutlich ein und hat in den Diskussionen der letzten Monate vor allem die energetische Sanierung von Gebäuden in den Vordergrund gerückt.

 

Vor diesem Hintergrund hat sich Ministerpräsident Wulff erfolgreich dafür eingesetzt, Art. 104b GG zu ändern.

Die Föderalismuskommission II ist der Initiative unseres Ministerpräsidenten gefolgt. Danach sollen künftig bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, Finanzhilfen des Bundes auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse gewährt werden können.

 

 

Das heißt: In diesen Situationen können erforderliche Programme durchgeführt werden, um die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand mit Unterstützung des Bundes in allen Investitionsbereichen zu beleben. Das ist der richtige Weg! Mein Haus hat in mehreren Erlassen erläutert, wie bis zur geplanten Verfassungsänderung, voraussichtlich im Juli dieses Jahres, zu verfahren ist. Der Bund hat hierzu Vorschläge unterbreitet, die gut zu handhaben sind und die Planungssicherheit für die Kommunen schaffen.

 

Anrede,

 

bei der Umsetzung des Investitionsgesetzes waren für die Landesregierung vier Punkte entscheidend:

 

Erstens: Es muss möglichst viel Geld bei den Kommunen ankommen.

 

Zweitens: Bei der Umsetzung wird eine unbürokratische und flexible Handhabung gewährleistet.

 

Drittens: Jede einzelne Kommune, insbesondere aber auch eine finanzschwache Kommune, soll an den Investitionssummen teilhaben.

 

Und viertens: Diese Mittel werden tatsächlich zusätzlich eingesetzt, damit wir einen möglichst schnellen und nachhaltigen Effekt für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land erreichen.

 

Mein Fazit ist, dass wir gemeinsam diese Ziele gut erreicht haben.

 

Ich halte fest:

 

Der auf die Kommunen entfallende Betrag von insgesamt 964 Mio. € beträgt rund 78 % der Gesamtsumme. Dies geht deutlich über den vom Bund geforderten 70 %-Anteil hinaus.

 

Von diesen 964 Mio. € werden 600 Mio. € pauschal den Kommunen in einem einfachen und transparenten Verfahren zur Verfügung gestellt. Und zusätzlich stellen wir sicher: Alle Nachtragshaushaltspläne, die sich ausschließlich mit Maßnahmen des Konjunkturprogramms II befassen, werden innerhalb einer Woche genehmigt. Falls der geforderte jeweilige Eigenanteil kreditfinanziert werden muss, gilt hierfür die Genehmigung der Kommunalaufsicht de facto als erteilt.

 

Wir haben ferner in einem Erlass allen Kommunen mitgeteilt, dass sie schon vor der Genehmigung des Nachtragshaushaltes, nämlich ab der Beschlussfassung des Rates oder des Kreistages, mit den notwendigen Ausschreibungen beginnen können.

 

Anrede,

 

mit großem Engagement haben die Kommunen nunmehr eine Vielzahl von Maßnahmen in Niedersachsen eingeleitet.  

Viele Nachtragshaushalte, die Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpakets enthalten, liegen den Kommunalaufsichten zur Freigabe vor. Weit mehr als 80 % haben wir bereits geprüft und genehmigt. Wir wollen, dass die Gelder schnell, unbürokratisch und zielgerichtet bei den Kommunen eingesetzt werden.

 

Ein überragender Schwerpunkt der Maßnahmen betrifft den Bildungsbereich. An vielen Schulen werden energetische Sanierungsmaßnahmen geplant. Dabei werden nicht nur Mittel aus dem Förderschwerpunkt „Schulinfrastruktur“ eingesetzt, sondern auch aus der Investitionspauschale.

 

Andere Maßnahmen betreffen den Ausbau von Ganztagsschulen – z. B. den Neubau von Mensen oder die Umgestaltung von Schulgebäuden.

 

Der Ausbau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen werden außerdem viele Mittel binden. Hier geht es auch um die Erhöhung der Krippenplätze in den Kommunen.

 

Im Bereich der Sportförderung steht die Sanierung von Sporthallen im Vordergrund. Bis zum Antragsstichtag lagen rund 800 Anträge auf Förderung vor.

 

Unbürokratische und schlanke Verfahrensabläufe sind das Ziel des Landes zur Umsetzung des Konjunkturpakets II. Modern und innovativ sind deshalb die eingesetzten Instrumente. Fast ausschließlich auf elektronischem Wege läuft die Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Kommunen.

 

Ich möchte Sie an dieser Stelle deshalb herzlich einladen, die Informationsplattform im Internet des Landes zu besuchen.

Unter www.zukunftsinvestitionsgesetz.niedersachsen.de finden sich Richtlinien und aktuelle Erlasse, Vordrucke und Formulare, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie ein Überblick über die Maßnahmen im Rahmen der Initiative Niedersachsen. Eingebunden ist auch eine Datenbank. Mit deren Hilfe erfüllen wir die Informationspflichten des Landes gegenüber dem Bund und führen wir die Nachweise der Verwendung.

 

Anrede,

 

wir arbeiten heute an den Antworten auf die Fragen nach der Kommune von morgen. Was müssen wir heute einleiten, um aus den Anforderungen der Zukunft gestärkt hervorzugehen?

 

Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wollen wir auf der Grundlage eines Zukunftsvertrages für starke Kommunen das erforderliche Instrumentarium aufbauen. Die Wirtschaftskrise erhöht den Handlungsdruck.

 

Ich erspare mir an dieser Stelle eine Analyse der Herausforderungen. Sie sind hinreichend bekannt. Eine neue Kommission zum Thema demographischer Wandel benötigen wir nicht. Wir handeln lieber.

 

Aus meiner Sicht sind drei Bausteine dringend erforderlich:

 

Der erste Baustein betrifft die weitere Kommunalisierung von Aufgaben. Die kommunalen Spitzenverbände haben hierfür umfangreiche Vorschläge unterbreitet. Es ist nun an der Landesregierung, diese zu bewerten und mit Leben zu füllen. Die Zielrichtung der Vorschläge stimmt insgesamt. Ich habe für die Ausarbeitung des Zukunftsvertrages für starke Kommunen eine Projektgruppe eingerichtet. Sie bringt parallel die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Ministerien zur Kommunalisierung weiterer Aufgaben voran. Ich möchte an dieser Stelle der Arbeit der Projektgruppe nicht vorgreifen. Aber die Zielrichtung hin zu weiterer Delegation ist klar und eindeutig. Ferner müssen wir auch darüber verhandeln, Aufgaben der Landkreise auf die Gemeindeebene zu verlagern.

 

Als zweiten Baustein hin zu zukunftsgerichteten kommunalen Strukturen sehe ich freiwillige kommunale Zusammenschlüsse. Wir können nur dann zukunftsfähige kommunale Strukturen entwickeln, wenn sie eine breite Mehrheit der politisch Verantwortlichen vor Ort und der Bevölkerung mittragen. Diesen Ansatz wird die Landesregierung gezielt unterstützen. Hierzu stellen wir das Instrument der kommunalen Entschuldung als elementare Starthilfe bereit. Ab 2012 stehen jährlich bis zu 35 Millionen Euro zur Verfügung – für finanzielle Hilfen an Kommunen mit extremer Kassenkreditverschuldung sowie zur Förderung von freiwilligen Gemeinde- und Kreiszusammenschlüssen. Entsprechend dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom März 2008 wäre es wünschenswert, dass die kommunale Ebene im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die gleiche Summe zur Verfügung stellt.  Mein Ziel ist es, kleine, wirtschaftlich auf Dauer nicht überlebensfähige Gemeinden und Kreise im Rahmen freiwilliger Zusammenschlüsse zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten zu entwickeln. Die Entschuldungsangebote richten sich vorrangig an fusionswillige Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen.

 

Als dritten Baustein für einen Zukunftsvertrag sehe ich folgende Schlüsselthematik: Die nachhaltige finanzielle Gesundung ist für die Kommunen mit extremer Kassenkreditverschuldung nur zu erreichen, wenn wir eine ressortübergreifende Strukturpolitik für unsere Kommunen anstreben. Es darf nicht nur bei einer Politik mit dem Rotstift bleiben. Die von mir eingerichtete Projektgruppe wird daher auch daran arbeiten, den betroffenen Kommunen ressortübergreifend Perspektiven aufzuzeigen. Unsere Kommunen müssen trotz nachhaltiger Sparpolitik in die Zukunft investieren. Dafür müssen wir die Grundlagen erarbeiten. Das ist eine gemeinsame Schlüsselaufgabe der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände.

 

Anrede,

 

die im Mai verabschiedete Novelle des Kommunalverfassungsrechts erleichtert den Zusammenschluss von Samtgemeinden. Bisher musste hierfür ein Gesetz erlassen werden. Jetzt können sich Samtgemeinden eines Landkreises, die freiwillig eine neue Samtgemeinde bilden wollen, durch Rechtsverordnung des Innenministeriums zusammen schließen. Diese Neuregelung werden wir auch schon bald anwenden, und zwar bei den Fusionen der Samtgemeinden Bodenwerder und Polle sowie Siedland und Hadeln.

 

Auch haben wir die Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit verbessert. Bisher kann eine Zusammenarbeit im Rahmen einer Zweckvereinbarung oder eines Zweckverbandes nur erfolgen, wenn eine Aufgabenübertragung – also ein Zuständigkeitswechsel – stattfindet. Dabei gehen grundsätzlich alle mit der Aufgabe verbundenen Rechte und Pflichten auf den neuen Träger der Aufgabe über. Außerdem war grundsätzlich nur eine Zusammenarbeit zwischen Gemeinden oder zwischen Landkreisen, nicht aber zwischen Gemeinden und Landkreisen zulässig.

 

Mit der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit ermöglichen wir des Weiteren die gemeinsame Durchführung von Aufgaben unter Beibehaltung der bestehenden Aufgabenträgerschaft möglich. Zudem ist in diesen Fällen die kommunale Zusammenarbeit jetzt auch zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden zulässig.

 

Anrede,

 

ein weiteres Schlüsselprojekt ist die Schaffung eines einheitlichen Kommunalverfassungsgesetzes. Dieses soll zum 1. November 2011, also zum Beginn der nächsten Kommunalwahlperiode in Kraft treten.

Wir wollen damit

die kommunale Selbstverwaltung stärken,

überflüssige Vorschriften abbauen,

Attraktivität und Effektivität bürgerschaftlicher Mitwirkung steigern.

 

Die heutige Gesetzeslage zwingt dazu, in der Kommunalpraxis und in der Gesetzgebung immer nebeneinander mit mehreren Kommunalverfassungsgesetzen zu arbeiten. Dabei stimmen zahlreiche Vorschriften wörtlich oder zumindest inhaltlich überein.

Als Folge davon müssen wir immer wieder mit großem gesetzgeberischen Aufwand Ungereimtheiten in Vorschriften beseitigen.

 

Die beabsichtigte systematische Zusammenfassung zu einem einheitlichen Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz wird

derartige Dauerkorrekturen überflüssig machen,

den vorhandenen Normenbestand und den zukünftigen Gesetzgebungsaufwand deutlich reduzieren,

darüber hinaus zu einer besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit beitragen.

 

Zugleich bietet dieses Vorhaben die Chance, die Kommunalverfassungsgesetze in Gänze einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Diese sind teilweise schon 50 und mehr Jahre alt. Mindestens genauso oft wurden sie aus den unterschiedlichsten Anlässen heraus geändert.

 

Bürokratieabbau, Bürgernähe, gelebte Demokratie und Transparenz – das sind die entscheidenden Kriterien für ein einheitliches Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, das modernsten Anforderungen entspricht.

 

Anrede,

 

Land und Kommunen haben ein zentrales Interesse daran,

dass die öffentlichen Aufgaben

so zeitnah und sachgerecht wie möglich,

ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand

und ohne lange Verfahren wahrgenommen werden.

 

Diese Zielsetzung haben wir bereits im Modellkommunengesetz in hervorragender Weise verfolgt und gefördert. Die Zweckmäßigkeit und die Sachgerechtigkeit einer Reihe von Vorschriften werden seit dem 1. Januar 2006 getestet. Die dabei gewonnenen Erfahrungen werten wir unter wissenschaftlicher Begleitung gründlich aus.

 

Anrede,

 

ich will der abschließenden wissenschaftlichen Auswertung und den zu entwickelnden Folgerungen an dieser Stelle nicht vorgreifen.  

Nur so viel – nach meiner Auffassung hat sich in der Erprobung der Regelungen durch das Modellkommunengesetz Folgendes gezeigt:

 

Die Handlungsspielräume für die betreffenden Kommunalverwaltungen, aber auch für die Bürger sowie für Unternehmen haben sich erweitert.

 

Die Verwaltungsverfahren sind schlanker und effektiver.

 

Und bei einem großen Teil der kommunalen Aufgaben können die Kommunen selbst bestimmen, von welcher Ebene die Aufgaben erfüllt werden sollen. Dies kann nach der Verwaltungskraft der kreisangehörigen Gemeinden von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ausfallen.

 

Die noch in der wissenschaftlichen Evaluation befindlichen Teile des Gesetzes halte ich für geeignet, dass sie landesweit bei allen Kommunen umgesetzt werden. So können alle Kommunen im Land von den Beschleunigungen in aufsichtlichen Verfahren und den Verkürzungen von Fristen in Planungsverfahren Gebrauch machen. Einige Regelungen des Modellkommunen-Gesetzes haben wir ja bereits für alle Kommunen in Kraft gesetzt. Unter anderem haben wir dabei das Niedersächsische Gesetz über Spielplätze und das Teilungsgenehmigungserfordernis aufgehoben. Weitere Erleichterungen werden in einem besonderen Gesetz folgen.

 

Anrede,

 

wir sind weiterhin Schrittmacher beim Abbau überflüssiger Vorschriften und der Stärkung kommunaler Handlungsspielräume. Insofern halte ich es bei der landesweiten Umsetzung des Modellkommunen-Gesetzes für verfehlt, auf dem Stand des im Jahre 2005 konzipierten Modellkommunen-Gesetzes zu verharren.

Es ist notwendig, ständig zu überprüfen, welche Aufgaben noch wahrzunehmen sind und ob Verwaltungsverfahren zweckmäßig gestaltet und erforderlich sind.

 

Insbesondere aus dem Kreis der kommunalen Spitzenverbände habe ich vielfältige Vorschläge zum Bürokratieabbau erhalten. Dafür bin ich sehr dankbar. Denn gerade angesichts der verschärften Haushaltssituation auf allen Ebenen ist es unverzichtbar, die Entscheidungsfreiheit der Kommunen weiter zu erhöhen und sie von unnötiger Verwaltungsarbeit zu entlasten. Ich beabsichtige deshalb, die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände in das Verfahren zur Umsetzung des Modellkommunen-Gesetzes einzubringen.

 

Anrede,

 

die Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen können wir langfristig nur mit qualifizierten und motivierten Beschäftigten sicherstellen. Das „human capital“ – wie es in der Privatwirtschaft schon lange heißt – ist der zentrale Schlüssel für eine moderne Verwaltung. Ich hatte anlässlich Ihrer Mitgliederversammlung vor zwei Jahren verdeutlicht, dass Niedersachsen die mit der Föderalismusreform I verbundene Chance nutzen will, das Dienstrecht durchgreifend zu modernisieren. Wir haben in Niedersachsen mittlerweile die Weichen für eine zukunftsweisende Personalwirtschaft und Personalentwicklung gestellt. Mit unseren Reformmaßnahmen, die wir gemeinsam mit den übrigen norddeutschen Ländern entwickelt haben, sind wir bundesweit Vorreiter.

 

Wir haben ein Gesetz zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts auf den Weg gebracht, das zeitgleich mit dem Beamtenstatusgesetz am 1. April in Kraft getreten ist. Das neue Dienstrecht schafft den notwendigen Rahmen für mehr personalwirtschaftliche Flexibilität. Hemmnisse, vor allem im Laufbahnrecht, haben wir abgebaut und die Mobilität der Beschäftigten erhöht.

 

Anrede,

 

es würde hier den Rahmen sprengen, eine umfassende Gesamtschau der Reformmaßnahmen vorzunehmen. Lassen Sie mich deshalb exemplarisch drei Punkte von besonderer Bedeutung aufgreifen:

 

Erstens: Wir haben die Anzahl der Laufbahnen erheblich reduziert. Anstelle der bisher in Niedersachsen existierenden rund 160 Laufbahnen sind lediglich 10 („gebündelte“) Fachrichtungen je Laufbahngruppe verblieben. Ich hebe hier zwei im kommunalen Bereich besonders bedeutende Fachrichtungen hervor:

„Allgemeine Dienste“ und „Feuerwehr“.

 

Durch diese Zusammenfassung erreichen wir eine höhere Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahnen und einen flexibleren Personaleinsatz. Damit wird der Aufwand durch die Vielzahl bisheriger Laufbahnwechsel deutlich gemindert.

 

Zweitens: Wir haben das System der Laufbahngruppen neu justiert. Das neue System ist durchlässiger, verlagert die Entscheidungskompetenzen auf den Dienstherrn und schafft größere Handlungsspielräume. So können wir die berufliche Entwicklung der Beamten stärker als bislang nach den konkreten Anforderungen im jeweiligen Verwaltungsbereich und entsprechend dem Leistungsgrundsatz ausgestalten. Die Anzahl der Laufbahngruppen wurde von vier auf zwei reduziert. Zur Laufbahngruppe 1 gehören zukünftig alle Laufbahnen, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen (bisher: einfacher und mittlerer Dienst); zur Laufbahngruppe 2 gehören alle Laufbahnen, die einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraussetzen (bisher: gehobener und höherer Dienst).

 

Die berufliche Entwicklung innerhalb dieser Laufbahngruppen wird nicht mehr von starren Aufstiegsregularien begrenzt. Sie ist zukünftig abhängig von festzulegenden Qualifikationsstandards für die unterschiedlichen Ebenen. Zuständig hierfür sind nicht die für die Laufbahn zuständigen Ministerien, sondern die jeweiligen obersten Dienstbehörden, bei den Gemeinden folglich die Räte. Wir haben also die Handlungsspielräume und damit die Verantwortlichkeit der Personalverwaltung „vor Ort“ deutlich erhöht.

 

Die Durchlässigkeit zwischen den verbleibenden Laufbahngruppen haben wir erweitert. Neben dem Regelaufstieg, mit dem die Befähigung für alle Ämter der jeweiligen Laufbahn der Laufbahngruppe 2 erworben wird, tritt der Praxisaufstieg. So können leistungsstarke Beamte der Laufbahngruppe 1 unter bestimmten Voraussetzungen bis in die Besoldungsgruppe A 11 befördert werden. Die Aufstiegsmöglichkeiten sind hier nicht mehr davon abhängig, dass das Innenministerium einen geeigneten Verwendungsbereich festlegt. Ob die Voraussetzungen und das dienstliche Bedürfnis für den Einsatz eines Beamten in einem bestimmten Aufgabenbereich gegeben sind, hat nunmehr die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle selbst zu entscheiden.

 

Und drittens: Wir haben Rahmenbedingungen geschaffen, um

auch in Zukunft hoch qualifiziertes Personal gewinnen zu können. Bezogen auf qualifizierte Nachwuchskräfte gilt es, die Möglichkeiten des Zugangs in den öffentlichen Dienst – und auch hier die Handlungsspielräume der Personalstellen vor Ort – zu erweitern.

Der Zugang in den öffentlichen Dienst muss sich zukünftig nicht – wie das bisher als Regelfall war – auf die Phase der ersten Berufswahl beschränken. Das neue Dienstrecht ist auch für praxiserprobte Kräfte aus der Wirtschaft geöffnet. So können die Erfahrungen der Privatwirtschaft stärker als bislang in die öffentliche Aufgabenwahrnehmung einfließen.

 

Anrede,

 

wie genau haben wir das im neuen Recht umgesetzt?

 

Hier nur die wichtigsten Aspekte:

 

Künftig kann auch in Laufbahnen, für die ein Vorbereitungsdienst geregelt ist, eine berufliche Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.

 

Folge: Der Kreis derjenigen, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit eine Laufbahnbefähigung erwerben, vergrößert sich deutlich. Die Personalstellen können nach den Vorgaben der Laufbahnverordnung zu Anforderungen und Dauer der beruflichen Tätigkeit selbst entscheiden, ob die Laufbahnbefähigung erworben wurde.

Die Rahmenbedingungen für einen Wechsel aus der privaten Wirtschaft haben wir so ausgestaltet, dass er unter attraktiven Bedingungen erfolgen kann. So können beispielsweise Zeiten beruflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit angerechnet werden. Schließlich haben wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert – z. B. durch die Möglichkeit der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung.

 

Der öffentliche Dienst hat so nicht nur eine Vorbildfunktion. Er sichert sich auch in der Konkurrenz um die „klügsten Köpfe“ einen Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen Wirtschaftszweigen, die eine solche Vereinbarkeit nicht oder nur eingeschränkt haben.

 

Sie sehen: Die Bandbreite der Möglichkeiten, sich für eine spätere Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung zu qualifizieren und die Spielräume der Personalstellen, passgenau Bewerber auswählen zu können, haben wir insgesamt deutlich erweitert.

Wir haben mit der Reform sehr gute Rahmenbedingungen geschaffen, um den steigenden Anforderungen an eine dienstleistungsorientierte Verwaltung in der Zukunft mit qualifizierten Mitarbeitern gerecht zu werden. Und das wird auch die Leistungsfähigkeit unserer Kommunalverwaltungen nachhaltig stärken. Davon bin ich überzeugt.

 

Anrede,

 

bei den Maßnahmen und Projekten, die ich angesprochen habe, haben die Kommunen entscheidend mitgewirkt. Sie haben viele Vorschläge eingebracht und ihre Anliegen vorgetragen. Für diese Zusammenarbeit bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen.

Die Kommunen und das Land sind aufeinander angewiesen.

Wir ziehen an einem Strang. Gerade in einer schwierigen Zeit wie heute gilt: Nur gemeinsam sind wir stark!

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Uwe Schünemann MdL

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