|
- es gilt das gesprochene
Wort! -
Anrede,
ich freue mich sehr, dass
ich auch in diesem Jahr wieder an Ihrer Mitgliederversammlung teilnehmen kann.
Gerne bin ich zu Ihnen gekommen, um wichtige Themen anzusprechen, die sowohl
die Kommunen als auch das Land beschäftigen. Wir stehen vor enormen
Herausforderungen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise wirft ihre Schatten auch
auf die kommunale Ebene. Niedersachsen ist in großen Teilen gut aufgestellt.
Uns hilft es jetzt, dass wir in den letzten Jahren viel unternommen haben, die
Nettoneuverschuldung zurückzufahren. Und den Kommunen hilft es in der Krise,
dass sich die Landesregierung seit 2003 konsequent dafür eingesetzt hat, den
Kommunen finanziell mehr Luft zum Atmen zu verschaffen.
Auf diesem Weg müssen und
werden wir beharrlich weiter gehen. Gleichzeitig sind neue Instrumente und
Ansätze erforderlich, um die kommunalen Strukturen krisenfest und zukunftsfähig
auszurichten. Daran führt kein Weg vorbei.
Anrede,
der 20. Februar 2009 war
für das Land und für die Kommunen in Niedersachsen ein bemerkenswerter Tag. Der
Bundesrat hatte – nach einigen Querelen im Vorfeld – dem Gesetz zur Sicherung
von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland mit ganz großer Mehrheit
zugestimmt. Das hat uns in die Lage versetzt, mit der „Initiative
Niedersachsen“ rd.1.4 Mrd. € zur Stärkung der Wirtschaftsförderung und zur
Sicherung von Arbeitsplätzen einzusetzen. Noch am gleichen Tag hat der Landtag
das notwendige Umsetzungsgesetz - das Niedersächsische
Zukunftsinvestitionsgesetz - verabschiedet.
Ich wage die Behauptung:
Eine derartig schnelle
Umsetzung hat zuvor in Niedersachsen noch niemals stattgefunden. Dies gelingt
nur, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Hier gilt mein ganz
besonderer Dank den kommunalen Spitzenverbänden, insbesondere auch dem
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund. Auf Arbeitsebene hat es bei der
Vorbereitung des Gesetzes einen sehr intensiven und vertrauensvollen Austausch
gegeben. Alle Beteiligten haben davon profitiert. Diesen vertrauensvollen und
konstruktiven Weg der Zusammenarbeit sollten wir vertiefen.
Anrede,
Niedersachsen ist
handlungsfähig. Mir ist selbstverständlich bewusst, dass auch heute noch die
eine oder andere offene Frage besteht. Hier
müssen und werden wir im ständigen Dialog mit dem Bund weitere Klärungen herbeiführen.
Sie wissen: Art. 104b GG lässt
Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach derzeit gültiger Rechtslage nur zu,
soweit dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zukommt. Diese Regelung schränkt
die Verwendungsmöglichkeit deutlich ein und
hat in den Diskussionen der letzten Monate vor allem die energetische Sanierung
von Gebäuden in den Vordergrund gerückt.
Vor diesem Hintergrund hat
sich Ministerpräsident Wulff erfolgreich dafür eingesetzt, Art. 104b GG zu
ändern.
Die Föderalismuskommission
II ist der Initiative unseres Ministerpräsidenten gefolgt. Danach sollen
künftig bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich
der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich
beeinträchtigen, Finanzhilfen des Bundes auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse gewährt
werden können.
Das heißt: In diesen
Situationen können erforderliche Programme durchgeführt werden, um die
Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand mit Unterstützung des Bundes in
allen Investitionsbereichen zu beleben. Das ist der richtige Weg! Mein Haus hat
in mehreren Erlassen erläutert, wie bis zur geplanten Verfassungsänderung, voraussichtlich
im Juli dieses Jahres, zu verfahren ist. Der Bund hat hierzu Vorschläge
unterbreitet, die gut zu handhaben sind und die Planungssicherheit für die
Kommunen schaffen.
Anrede,
bei der Umsetzung des
Investitionsgesetzes waren für die Landesregierung vier Punkte entscheidend:
Erstens: Es muss möglichst
viel Geld bei den Kommunen ankommen.
Zweitens: Bei der Umsetzung
wird eine unbürokratische und flexible Handhabung gewährleistet.
Drittens: Jede einzelne
Kommune, insbesondere aber auch eine finanzschwache Kommune, soll an den
Investitionssummen teilhaben.
Und viertens: Diese Mittel
werden tatsächlich zusätzlich eingesetzt, damit wir einen möglichst schnellen
und nachhaltigen Effekt für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land
erreichen.
Mein Fazit ist, dass wir
gemeinsam diese Ziele gut erreicht haben.
Ich halte fest:
Der auf die Kommunen
entfallende Betrag von insgesamt 964 Mio. € beträgt rund 78 % der
Gesamtsumme. Dies geht deutlich über den vom Bund geforderten 70 %-Anteil
hinaus.
Von diesen 964 Mio. €
werden 600 Mio. € pauschal den Kommunen in einem einfachen und transparenten
Verfahren zur Verfügung gestellt. Und zusätzlich stellen wir sicher: Alle
Nachtragshaushaltspläne, die sich ausschließlich mit Maßnahmen des
Konjunkturprogramms II befassen, werden innerhalb einer Woche genehmigt. Falls
der geforderte jeweilige Eigenanteil kreditfinanziert werden muss, gilt hierfür
die Genehmigung der Kommunalaufsicht de facto als erteilt.
Wir haben ferner in einem
Erlass allen Kommunen mitgeteilt, dass sie schon vor der Genehmigung des
Nachtragshaushaltes, nämlich ab der Beschlussfassung des Rates oder des
Kreistages, mit den notwendigen Ausschreibungen beginnen können.
Anrede,
mit großem Engagement haben
die Kommunen nunmehr eine Vielzahl von Maßnahmen in Niedersachsen eingeleitet.
Viele Nachtragshaushalte,
die Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpakets enthalten, liegen den
Kommunalaufsichten zur Freigabe vor. Weit mehr als 80 % haben wir bereits
geprüft und genehmigt. Wir wollen, dass die Gelder schnell, unbürokratisch und
zielgerichtet bei den Kommunen eingesetzt werden.
Ein überragender
Schwerpunkt der Maßnahmen betrifft den Bildungsbereich. An vielen Schulen
werden energetische Sanierungsmaßnahmen geplant. Dabei werden nicht nur Mittel
aus dem Förderschwerpunkt „Schulinfrastruktur“ eingesetzt, sondern auch aus der
Investitionspauschale.
Andere Maßnahmen betreffen
den Ausbau von Ganztagsschulen – z. B. den Neubau von Mensen oder die
Umgestaltung von Schulgebäuden.
Der Ausbau und die
Sanierung von Kindertageseinrichtungen werden außerdem viele Mittel binden.
Hier geht es auch um die Erhöhung der Krippenplätze in den Kommunen.
Im Bereich der
Sportförderung steht die Sanierung von Sporthallen im Vordergrund. Bis zum
Antragsstichtag lagen rund 800 Anträge auf Förderung vor.
Unbürokratische und
schlanke Verfahrensabläufe sind das Ziel des Landes zur Umsetzung des
Konjunkturpakets II. Modern und innovativ sind deshalb die eingesetzten
Instrumente. Fast ausschließlich auf elektronischem Wege läuft die Kommunikation
zwischen der Verwaltung und den Kommunen.
Ich möchte Sie an dieser
Stelle deshalb herzlich einladen, die Informationsplattform im Internet des
Landes zu besuchen.
Unter www.zukunftsinvestitionsgesetz.niedersachsen.de
finden sich Richtlinien und aktuelle Erlasse, Vordrucke und Formulare,
Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie ein Überblick über die Maßnahmen im
Rahmen der Initiative Niedersachsen. Eingebunden ist auch eine Datenbank. Mit
deren Hilfe erfüllen wir die Informationspflichten des Landes gegenüber dem
Bund und führen wir die Nachweise der Verwendung.
Anrede,
wir arbeiten heute an den
Antworten auf die Fragen nach der Kommune von morgen. Was müssen wir heute
einleiten, um aus den Anforderungen der Zukunft gestärkt hervorzugehen?
Gemeinsam mit den
kommunalen Spitzenverbänden wollen wir auf der Grundlage eines
Zukunftsvertrages für starke Kommunen das erforderliche Instrumentarium
aufbauen. Die Wirtschaftskrise erhöht den Handlungsdruck.
Ich erspare mir an dieser
Stelle eine Analyse der Herausforderungen. Sie sind hinreichend bekannt. Eine neue
Kommission zum Thema demographischer Wandel benötigen wir nicht. Wir handeln
lieber.
Aus meiner Sicht sind drei Bausteine
dringend erforderlich:
Der erste Baustein betrifft
die weitere Kommunalisierung von Aufgaben. Die kommunalen Spitzenverbände haben
hierfür umfangreiche Vorschläge unterbreitet. Es ist nun an der
Landesregierung, diese zu bewerten und mit Leben zu füllen. Die Zielrichtung
der Vorschläge stimmt insgesamt. Ich habe für die Ausarbeitung des Zukunftsvertrages
für starke Kommunen eine Projektgruppe eingerichtet. Sie bringt parallel die
Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen
Ministerien zur Kommunalisierung weiterer Aufgaben voran. Ich möchte an dieser
Stelle der Arbeit der Projektgruppe nicht vorgreifen. Aber die Zielrichtung hin
zu weiterer Delegation ist klar und eindeutig. Ferner müssen wir auch darüber verhandeln,
Aufgaben der Landkreise auf die Gemeindeebene zu verlagern.
Als zweiten Baustein hin zu
zukunftsgerichteten kommunalen Strukturen sehe ich freiwillige kommunale
Zusammenschlüsse. Wir können nur dann zukunftsfähige kommunale Strukturen
entwickeln, wenn sie eine breite Mehrheit der politisch Verantwortlichen vor
Ort und der Bevölkerung mittragen. Diesen
Ansatz wird die Landesregierung gezielt unterstützen. Hierzu stellen wir das
Instrument der kommunalen Entschuldung als elementare Starthilfe bereit. Ab
2012 stehen jährlich bis zu 35 Millionen Euro zur Verfügung – für finanzielle
Hilfen an Kommunen mit extremer Kassenkreditverschuldung sowie zur Förderung
von freiwilligen Gemeinde- und Kreiszusammenschlüssen. Entsprechend dem Urteil
des Staatsgerichtshofs vom März 2008 wäre es wünschenswert, dass die kommunale
Ebene im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die gleiche Summe zur Verfügung
stellt. Mein Ziel ist es, kleine,
wirtschaftlich auf Dauer nicht überlebensfähige Gemeinden und Kreise im Rahmen
freiwilliger Zusammenschlüsse zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten zu
entwickeln. Die Entschuldungsangebote richten sich vorrangig an fusionswillige
Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen.
Als dritten Baustein für
einen Zukunftsvertrag sehe ich folgende Schlüsselthematik: Die nachhaltige finanzielle
Gesundung ist für die Kommunen mit extremer Kassenkreditverschuldung nur zu
erreichen, wenn wir eine ressortübergreifende Strukturpolitik für unsere
Kommunen anstreben. Es darf nicht nur bei einer Politik mit dem Rotstift
bleiben. Die von mir eingerichtete Projektgruppe wird daher auch daran
arbeiten, den betroffenen Kommunen ressortübergreifend Perspektiven
aufzuzeigen. Unsere Kommunen müssen trotz nachhaltiger Sparpolitik in die
Zukunft investieren. Dafür müssen wir die Grundlagen erarbeiten. Das ist eine
gemeinsame Schlüsselaufgabe der Landesregierung und der kommunalen
Spitzenverbände.
Anrede,
die im Mai verabschiedete
Novelle des Kommunalverfassungsrechts erleichtert den Zusammenschluss von
Samtgemeinden. Bisher musste hierfür ein Gesetz erlassen werden. Jetzt können sich
Samtgemeinden eines Landkreises, die freiwillig eine neue Samtgemeinde bilden
wollen, durch Rechtsverordnung des Innenministeriums zusammen schließen. Diese
Neuregelung werden wir auch schon bald anwenden, und zwar bei den Fusionen der
Samtgemeinden Bodenwerder und Polle sowie Siedland und Hadeln.
Auch haben wir die
Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit verbessert. Bisher kann eine
Zusammenarbeit im Rahmen einer Zweckvereinbarung oder eines Zweckverbandes nur
erfolgen, wenn eine Aufgabenübertragung – also ein Zuständigkeitswechsel – stattfindet. Dabei gehen grundsätzlich
alle mit der Aufgabe verbundenen Rechte und Pflichten auf den neuen Träger der
Aufgabe über. Außerdem war grundsätzlich nur eine Zusammenarbeit zwischen
Gemeinden oder zwischen Landkreisen, nicht aber zwischen Gemeinden und
Landkreisen zulässig.
Mit der Änderung des
Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit ermöglichen wir
des Weiteren die gemeinsame Durchführung von Aufgaben unter Beibehaltung der
bestehenden Aufgabenträgerschaft möglich. Zudem ist in diesen Fällen die
kommunale Zusammenarbeit jetzt auch zwischen Landkreisen und kreisangehörigen
Gemeinden zulässig.
Anrede,
ein weiteres
Schlüsselprojekt ist die Schaffung eines einheitlichen Kommunalverfassungsgesetzes.
Dieses soll zum 1. November 2011, also zum Beginn der nächsten
Kommunalwahlperiode in Kraft treten.
Wir wollen damit
die kommunale
Selbstverwaltung stärken,
überflüssige Vorschriften
abbauen,
Attraktivität und
Effektivität bürgerschaftlicher Mitwirkung steigern.
Die heutige Gesetzeslage
zwingt dazu, in der Kommunalpraxis und in der Gesetzgebung immer nebeneinander
mit mehreren Kommunalverfassungsgesetzen zu arbeiten. Dabei stimmen zahlreiche
Vorschriften wörtlich oder zumindest inhaltlich überein.
Als Folge davon müssen wir immer
wieder mit großem gesetzgeberischen Aufwand Ungereimtheiten in Vorschriften
beseitigen.
Die beabsichtigte systematische
Zusammenfassung zu einem einheitlichen Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetz wird
derartige Dauerkorrekturen
überflüssig machen,
den vorhandenen
Normenbestand und den zukünftigen Gesetzgebungsaufwand deutlich reduzieren,
darüber hinaus zu einer
besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit beitragen.
Zugleich bietet dieses Vorhaben
die Chance, die Kommunalverfassungsgesetze in Gänze einer kritischen Prüfung zu
unterziehen. Diese sind teilweise schon 50 und mehr Jahre alt. Mindestens
genauso oft wurden sie aus den unterschiedlichsten Anlässen heraus geändert.
Bürokratieabbau,
Bürgernähe, gelebte Demokratie und Transparenz – das sind die entscheidenden
Kriterien für ein einheitliches Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz,
das modernsten Anforderungen entspricht.
Anrede,
Land und Kommunen haben ein
zentrales Interesse daran,
dass die öffentlichen
Aufgaben
so zeitnah und sachgerecht
wie möglich,
ohne unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand
und ohne lange Verfahren
wahrgenommen werden.
Diese Zielsetzung haben wir
bereits im Modellkommunengesetz in hervorragender Weise verfolgt und gefördert.
Die Zweckmäßigkeit und die Sachgerechtigkeit einer Reihe von Vorschriften werden
seit dem 1. Januar 2006 getestet.
Die dabei gewonnenen Erfahrungen werten wir unter wissenschaftlicher Begleitung
gründlich aus.
Anrede,
ich will der abschließenden
wissenschaftlichen Auswertung und den zu entwickelnden Folgerungen an dieser
Stelle nicht vorgreifen.
Nur so viel – nach meiner
Auffassung hat sich in der Erprobung der Regelungen durch das Modellkommunengesetz
Folgendes gezeigt:
Die Handlungsspielräume für
die betreffenden Kommunalverwaltungen, aber auch für die Bürger sowie für
Unternehmen haben sich erweitert.
Die Verwaltungsverfahren
sind schlanker und effektiver.
Und bei einem großen Teil
der kommunalen Aufgaben können die Kommunen selbst bestimmen, von welcher Ebene
die Aufgaben erfüllt werden sollen. Dies kann nach der Verwaltungskraft der
kreisangehörigen Gemeinden von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ausfallen.
Die noch in der
wissenschaftlichen Evaluation befindlichen Teile des Gesetzes halte ich für
geeignet, dass sie landesweit bei allen Kommunen umgesetzt werden. So können alle
Kommunen im Land von den Beschleunigungen in aufsichtlichen Verfahren und den
Verkürzungen von Fristen in Planungsverfahren Gebrauch machen. Einige Regelungen
des Modellkommunen-Gesetzes haben wir ja bereits für alle Kommunen in Kraft
gesetzt. Unter anderem haben wir dabei das Niedersächsische Gesetz über
Spielplätze und das Teilungsgenehmigungserfordernis aufgehoben. Weitere
Erleichterungen werden in einem besonderen Gesetz folgen.
Anrede,
wir sind weiterhin
Schrittmacher beim Abbau überflüssiger Vorschriften und der Stärkung kommunaler
Handlungsspielräume. Insofern halte ich es bei der landesweiten Umsetzung des
Modellkommunen-Gesetzes für verfehlt, auf dem Stand des im Jahre 2005
konzipierten Modellkommunen-Gesetzes zu verharren.
Es ist notwendig, ständig
zu überprüfen, welche Aufgaben noch wahrzunehmen sind und ob
Verwaltungsverfahren zweckmäßig gestaltet und erforderlich sind.
Insbesondere aus dem Kreis
der kommunalen Spitzenverbände habe ich vielfältige Vorschläge zum
Bürokratieabbau erhalten. Dafür bin ich sehr dankbar. Denn gerade angesichts
der verschärften Haushaltssituation auf allen Ebenen ist es unverzichtbar, die
Entscheidungsfreiheit der Kommunen weiter zu erhöhen und sie von unnötiger
Verwaltungsarbeit zu entlasten. Ich beabsichtige deshalb, die Vorschläge der kommunalen
Spitzenverbände in das Verfahren zur Umsetzung des Modellkommunen-Gesetzes
einzubringen.
Anrede,
die Leistungsfähigkeit der
Kommunalverwaltungen können wir langfristig nur mit qualifizierten und
motivierten Beschäftigten sicherstellen. Das „human capital“ – wie es in der
Privatwirtschaft schon lange heißt – ist der zentrale Schlüssel für eine
moderne Verwaltung. Ich hatte anlässlich Ihrer Mitgliederversammlung vor zwei
Jahren verdeutlicht, dass Niedersachsen die mit der Föderalismusreform I
verbundene Chance nutzen will, das Dienstrecht durchgreifend zu modernisieren. Wir
haben in Niedersachsen mittlerweile die Weichen für eine zukunftsweisende
Personalwirtschaft und Personalentwicklung gestellt. Mit unseren
Reformmaßnahmen, die wir gemeinsam mit den übrigen norddeutschen Ländern
entwickelt haben, sind wir bundesweit Vorreiter.
Wir haben ein Gesetz zur
Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts auf den Weg gebracht, das
zeitgleich mit dem Beamtenstatusgesetz am 1. April in Kraft getreten ist. Das
neue Dienstrecht schafft den notwendigen Rahmen für mehr
personalwirtschaftliche Flexibilität. Hemmnisse,
vor allem im Laufbahnrecht, haben wir abgebaut und die Mobilität der
Beschäftigten erhöht.
Anrede,
es würde hier den Rahmen
sprengen, eine umfassende Gesamtschau der Reformmaßnahmen vorzunehmen. Lassen
Sie mich deshalb exemplarisch drei Punkte von besonderer Bedeutung aufgreifen:
Erstens: Wir haben die
Anzahl der Laufbahnen erheblich
reduziert. Anstelle der bisher in Niedersachsen existierenden rund 160
Laufbahnen sind lediglich 10 („gebündelte“) Fachrichtungen je Laufbahngruppe
verblieben. Ich hebe hier zwei im kommunalen Bereich besonders bedeutende
Fachrichtungen hervor:
„Allgemeine Dienste“ und
„Feuerwehr“.
Durch diese Zusammenfassung
erreichen wir eine höhere Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahnen und einen
flexibleren Personaleinsatz. Damit wird der Aufwand durch die Vielzahl
bisheriger Laufbahnwechsel deutlich gemindert.
Zweitens: Wir haben das
System der Laufbahngruppen neu justiert. Das neue System ist durchlässiger,
verlagert die Entscheidungskompetenzen auf den Dienstherrn und schafft größere
Handlungsspielräume. So können wir die berufliche Entwicklung der Beamten
stärker als bislang nach den konkreten Anforderungen im jeweiligen
Verwaltungsbereich und entsprechend dem Leistungsgrundsatz ausgestalten. Die
Anzahl der Laufbahngruppen wurde von vier auf zwei reduziert. Zur
Laufbahngruppe 1 gehören zukünftig alle Laufbahnen, die keinen
Hochschulabschluss voraussetzen (bisher: einfacher und mittlerer Dienst); zur
Laufbahngruppe 2 gehören alle Laufbahnen, die einen Hochschulabschluss oder
einen gleichwertigen Bildungsstand voraussetzen (bisher: gehobener und höherer
Dienst).
Die berufliche Entwicklung
innerhalb dieser Laufbahngruppen wird nicht mehr von starren Aufstiegsregularien
begrenzt. Sie ist zukünftig abhängig von festzulegenden Qualifikationsstandards
für die unterschiedlichen Ebenen. Zuständig hierfür sind nicht die für die
Laufbahn zuständigen Ministerien, sondern die jeweiligen obersten
Dienstbehörden, bei den Gemeinden folglich die Räte. Wir haben also die
Handlungsspielräume und damit die Verantwortlichkeit der Personalverwaltung
„vor Ort“ deutlich erhöht.
Die Durchlässigkeit
zwischen den verbleibenden Laufbahngruppen haben wir erweitert. Neben dem
Regelaufstieg, mit dem die Befähigung für alle Ämter der jeweiligen Laufbahn der
Laufbahngruppe 2 erworben wird, tritt der Praxisaufstieg. So können
leistungsstarke Beamte der Laufbahngruppe 1 unter bestimmten Voraussetzungen
bis in die Besoldungsgruppe A 11 befördert werden. Die Aufstiegsmöglichkeiten
sind hier nicht mehr davon abhängig,
dass das Innenministerium einen geeigneten Verwendungsbereich festlegt. Ob die
Voraussetzungen und das dienstliche Bedürfnis für den Einsatz eines Beamten in
einem bestimmten Aufgabenbereich gegeben
sind, hat nunmehr die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle
selbst zu entscheiden.
Und drittens: Wir haben
Rahmenbedingungen geschaffen, um
auch in Zukunft hoch
qualifiziertes Personal gewinnen zu können. Bezogen auf qualifizierte
Nachwuchskräfte gilt es, die Möglichkeiten des Zugangs in den öffentlichen
Dienst – und auch hier die Handlungsspielräume der Personalstellen vor Ort – zu
erweitern.
Der Zugang in den
öffentlichen Dienst muss sich zukünftig nicht – wie das bisher als Regelfall
war – auf die Phase der ersten Berufswahl beschränken. Das neue Dienstrecht ist
auch für praxiserprobte Kräfte aus der Wirtschaft geöffnet. So können die
Erfahrungen der Privatwirtschaft stärker als bislang in die öffentliche
Aufgabenwahrnehmung einfließen.
Anrede,
wie genau haben wir das im
neuen Recht umgesetzt?
Hier nur die wichtigsten
Aspekte:
Künftig kann auch in
Laufbahnen, für die ein Vorbereitungsdienst geregelt ist, eine berufliche
Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden.
Folge: Der Kreis
derjenigen, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit eine Laufbahnbefähigung
erwerben, vergrößert sich deutlich. Die Personalstellen können nach den
Vorgaben der Laufbahnverordnung zu Anforderungen und Dauer der beruflichen
Tätigkeit selbst entscheiden, ob die Laufbahnbefähigung erworben wurde.
Die Rahmenbedingungen für
einen Wechsel aus der privaten Wirtschaft haben wir so ausgestaltet, dass er unter
attraktiven Bedingungen erfolgen kann. So können beispielsweise Zeiten
beruflicher Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes auf die Probezeit angerechnet
werden. Schließlich haben wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
verbessert – z. B. durch die Möglichkeit der unterhälftigen
Teilzeitbeschäftigung.
Der öffentliche Dienst hat
so nicht nur eine Vorbildfunktion. Er sichert sich auch in der Konkurrenz um
die „klügsten Köpfe“ einen Wettbewerbsvorteil gegenüber vielen
Wirtschaftszweigen, die eine solche Vereinbarkeit nicht oder nur eingeschränkt
haben.
Sie sehen: Die Bandbreite
der Möglichkeiten, sich für eine spätere Tätigkeit in der öffentlichen
Verwaltung zu qualifizieren und die Spielräume der Personalstellen, passgenau
Bewerber auswählen zu können, haben wir insgesamt deutlich erweitert.
Wir haben mit der Reform
sehr gute Rahmenbedingungen geschaffen, um den steigenden Anforderungen an eine
dienstleistungsorientierte Verwaltung in der Zukunft mit qualifizierten
Mitarbeitern gerecht zu werden. Und das wird auch die Leistungsfähigkeit
unserer Kommunalverwaltungen nachhaltig stärken. Davon bin ich überzeugt.
Anrede,
bei den Maßnahmen und
Projekten, die ich angesprochen habe, haben die Kommunen entscheidend
mitgewirkt. Sie haben viele Vorschläge eingebracht und ihre Anliegen
vorgetragen. Für diese Zusammenarbeit bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen.
Die Kommunen und das Land
sind aufeinander angewiesen.
Wir ziehen an einem Strang.
Gerade in einer schwierigen Zeit wie heute gilt: Nur gemeinsam sind wir stark!
Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit. |